Außenwerbung Bremen
Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde Bremen) - Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation · Bremen · Bremen
Beschreibung
Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein (mit Ausnahme für digitale Klein-Screens und City-Light-Poster-Vitrinen, die die Wall GmbH betreibt) exklusives Werberecht auf öffentlichen (gewidmeten) und fiskalischen Flächen der Stadtgemeinde Bremen (inklusive Ausnahme des Werberechts, das die BSAG im Haltestellenbereich anderweitig vergeben hat). Weitere Einzelheiten werden den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren mitgeteilt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen Flächen in Bremen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 115 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 1 €2 Veröffentlichungen
- 19.06.2025 In der EU-Konzessionsbekanntmachung vom 19. Juni 2025 ist für die Lose 1 bis 4 jeweils unter Ziffer 5.1.9 zum Eignungskriterium TL 1 gefordert, dass mindestens eine der Referenzen den erfolgten Aufbau und Betrieb von Wartehallen umfassen muss. Mindestens eine der Referenzen muss zudem den erfolgten Aufbau und Betrieb von vergleichbaren digitalen Werbeträgern umfassen. Diese Mindestanforderungen gelten jedoch ausschließlich für das Los 1 und NICHT für die Lose 2 bis 4. Die entsprechende Mindestanforderung wird nur für die Lose 2 bis 4 gestrichen. Darüber hinaus wird die Mindestanforderung die Referenz die Wartehallen betreffend dahingehend geändert, dass lediglich der Betrieb (und nicht mehr zusätzlich der Aufbau) der Wartehallen nachgeweisen werden soll: "Mindestens eine der Referenzen muss den erfolgten Betrieb von Wartehallen umfassen." Zuletzt erfolgt eine Präzisierung zum Referenzzeitraums zum Eignungskriterium TL1 in den Losen 1 bis 4. aktuell
- 19.06.2025 Original-Veröffentlichung
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