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Elektrophysiologie
Universitätsklinikum Frankfurt AöR · Frankfurt am Main · Hessen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Gesundheitswesen & Medizintechnik →Beschreibung
Beschaffung von Produkten aus dem Bereich "Elektrophysiologie
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📄 Unterlagen
Es wurden weitere Auftraggeber hinzugefügt. Das Auftraggeberverzeichnis (Anlage 02_Teil_A 01) wurde aktualisiert.
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📄 Unterlagen
Fassung der zu ändernden vorherigen Bekanntmachung: 1821c698-a181-4510-9416-f5dd2b49125c - 01 Es wurden weitere Auftraggeber hinzugefügt. Das Auftraggeberverzeichnis (Anlage 02_Teil_A 01) wurde aktualisiert. Die Schätzmengen p.a. in den Leistungsbeschreibungen der Lose 1, 4, 7, 8 sowie 11 wurden entsprechend aktualisiert
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Beschaffung von Produkten im Bereich Elektrophysiologie, herstellerspezifisch für Johnson & Johnson Medical GmbH.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung des Bedarfs von Produkten aus dem Bereich "Elektrophysiologie“
Mindestens 3 Bewerber
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 80 %
Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (VgV-Konzentrationspreis 1). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 80 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 80 multipliziert.
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Qualität des Konzepts "Servicequalität" 10 %Qualität
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Servicequalität" (Teil B 07 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 07 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Servicequalität": 1. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 2. Produktberatung 3. Einzelfallberatung der Supportbegleitung 4. Reklamationsbearbeitung 5. Unterstützung bei Portfoliobereinigungen und Portfolioanpassungen Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Das insgesamt überzeugendste Konzept wird dabei mit der Höchstpunktzahl 10 bewertet. Die Konzeptpunkte 1-5 werden wie folgt bewertet: 1. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 2,0 Punkte = max. 48 Stunden 1,5 Punkte = max. 120 Stunden 1,0 Punkte = Mehr als 120 Stunden 0 Punkte = keine Angabe 2. Produktberatung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad 1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept 3. Einzelfallberatung der Supportbegleitung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad 1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept 4. Reklamationsbearbeitung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad 1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept 5. Umstellungsunterstützung und -begleitung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad 1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept
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Qualität des Konzepts "Lieferausfall" 10 %Qualität
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Lieferausfall" (Teil B 08 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 08 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Lieferausfall": 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörung/Lieferausfällen 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörung/Lieferausfällen 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 4. Umstellungsunterstützung und -begleitung bei längerfristigen Lieferausfällen Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Das insgesamt überzeugendste Konzept wird dabei mit der Höchstpunktzahl 15 bewertet. Die Konzeptpunkte 1-4 werden wie folgt bewertet: 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 2 Punkte = Information unverzüglich (innerhalb von 4 Stunden) bei Eingang der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 1,5 Punkte = Information noch am gleichen Tag des Eingangs der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 1 Punkte = Information am auf den Eingang der Bestellung folgenden Tag über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 2 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 1,5 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 1 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/ Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 2 Punkte = Information am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 1,5 Punkte = Information bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 1 Punkte = Information bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 4. Umstellungsunterstützung und -begleitung bei längerfristigen Lieferausfällen 4 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad 3 Punkte = guter Erfüllungsgrad 2 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 1 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. pro Schadensfall durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Umweltmanagement-Maßnahmen
Eigenerklärung zur Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung zur Einhaltung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes, der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 / EU, den Vorgaben der Arbeitssicherheit und der CE-Zulassung bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen der angebotenen Medizinprodukte. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
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Qualitätsmanagement
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) (Teil B 03) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) (Teil B 03) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) (falls zutreffend)
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Eigenerklärung zur Anwendung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems nach der EN ISO 13485, ISO 9001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Geeignete drei Referenzen - welche mindestens zwei Maximalversorger (Universitätsklinika) und ein Krankenhaus beinhalten - über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der EU. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 30.04.2026 Es wurden weitere Auftraggeber hinzugefügt. Das Auftraggeberverzeichnis (Anlage 02_Teil_A 01) wurde aktualisiert. aktuell
- Frist 30.04.2026 Fassung der zu ändernden vorherigen Bekanntmachung: 1821c698-a181-4510-9416-f5dd2b49125c - 01 Es wurden weitere Auftraggeber hinzugefügt. Das Auftraggeberverzeichnis (Anlage 02_Teil_A 01) wurde aktualisiert. Die Schätzmengen p.a. in den Leistungsbeschreibungen der Lose 1, 4, 7, 8 sowie 11 wurden entsprechend aktualisiert
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 154 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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