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Planung Sanierung und Umbau „Kompass“ zum Bürgerzentrum Weimar-Nord
Stadtverwaltung Weimar · Weimar · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber
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Weimar-Nord ist einer der wenigen Ortsteil der Stadt Weimar, der nicht über ein Gemeindehaus oder Bürgerzentrum verfügt. Gleichzeitig ist Weimar-Nord aufgrund seiner städtebaulichen Rahmenbedingungen und der Bevölkerungsstruktur ein sozialer Brennpunkt. In vergleichbaren Großwohnsiedlungen haben sich derartige Bürgerzentren als multifunktionale Treffpunkte und Beratungsstellen bewährt. Ebenfalls soll das Beratungsangebot des Familienamtes in die Sozialräume dezentralisiert werden. Durch die Leistungsträger im Quartier wurde folgender Bedarf angezeigt: - Büro- und Beratungsräume Sozialraumteam Nord - Betreute Wohngruppe - Büro Ortsteilbürgermeister - Büros für diverse Beratungsstellen, Kontaktbereichsbeamter, Frühförderung, etc. - Freier Bürgertreff mit Versammlungsraum, Küche, Kreativraum, Kleiderkammer, etc. Dem Bedarf soll durch die Sanierung und Umnutzung von frei gewordenen Räumlichkeiten in zwei unmittelbar benachbarten Kindergärten entsprochen werden. Die zu bearbeitende Nutzfläche beträgt rund 1.000 m². Es handelt sich hierbei um Typenkindergärten aus den 1970-er Jahren. Die Realisierung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Eine geeignete Freiraumplanung soll beide Gebäudeteile inhaltlich verbinden, vorhandene Wegebeziehungen im Quartier stärken und attraktive Aufenthaltsbereiche schaffen. Die zu bearbeitende Fläche beträgt ca. 3.000 m².Die Baukosten werden für die KG 300 auf 1.350.000 € (brutto), für die KG 400 auf 900.000 € (brutto) sowie für die KG 500 auf 595.000 € (brutto) veranschlagt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Objektplanung für Gebäude und Freianlagen zur Umnutzung von Typenbauten aus den 1970er Jahren.
- Das Projekt umfasst zwei Bauabschnitte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 2,845 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300, 400 und 500.
- Die Freiraumplanung umfasst eine Fläche von ca. 3.000 m² zur inhaltlichen und räumlichen Verbindung der Gebäudeteile.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, das spezifische Referenzen für vergleichbare Umbauprojekte im Bestand erfordert.
Die Stadtverwaltung Weimar schreibt Planungsleistungen für die Sanierung und den Umbau von zwei ehemaligen Kindergärten zu einem Bürgerzentrum mit ca. 1.000 m² Nutzfläche aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Los 1 Objektplanung GebäudeGeschätzter Wert 241.000 €
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Los 2 Los 2 TragwerksplanungGeschätzter Wert 93.000 €
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Los 3 Los 3 Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 1 – 6, 8Geschätzter Wert 214.000 €
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Los 4 Los 4 FreianlagenplanungGeschätzter Wert 88.000 €
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 Pkt.
Vergütung
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Qualität 20 Pkt.
Projektanalyse, Methodik, Herangehensweise an die Planungsaufgabe
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Qualität 20 Pkt.
Projektorganisation, Koordination, Terminmanagement
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Qualität 20 Pkt.
örtliche Präsenz, Verfügbarkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweise gemäß § 45(1) Nr. 3 VgV (Nachweis Berufshaftpflichtversicherung durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers und des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen (für Personenschäden 1,5 Mio.€, für Sachschäden 1,0 Mio. €) b) Nachweise gemäß § 45(1) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz – das jährliche Gesamthonorar für entsprechende Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
a) Angaben nach § 46 (3) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung) – konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen der letzten sieben Jahre: Bezeichnung der Baumaßnahme, Zeitpunkt der Fertigstellung, Baukosten, der erbrachten Leistungsphasen, der Gebäudegröße (BGF), sowie des Auftraggebers. Die Referenzprojekte sollen Fachkunde und Erfahrung des Bewerbers im Bereich Sanierung und Umbau von Gebäuden bzw. die zugehörige Freianlagenplanung dokumentieren. Erfahrungen mit seriellen Kindergärten WBS 70 sind von Vorteil. Die fachliche Eignung ist anhand von zwei Referenzen (Darstellung jeweils maximal auf einer DIN A3 Seite); b) Angaben nach § 46 (3) Nr. 3 VgV (Eigenerklärung) – Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Bewerbers einschließlich IT und Software (Angaben zu CAD-Ausrüstung sowie Gewährleistung GAEB-Schnittstellen); c) Angaben nach § 46 (3) Nr. 6 VgV (Eigenerklärung) – Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens; d) Angaben nach § 46 (3) Nr. 8 VgV (Eigenerklärung) – jährliche Anzahl und Zusammensetzung der Beschäftigten der letzten drei Jahre; e) Angaben nach § 46 (3) Nr. 10 VgV (Eigenerklärung) – Auftragsanteil / Leistungen, für den der Bewerber Unteraufträge zu erteilen beabsichtigt; Benennung der hierfür vorgesehenen Büros; f) Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
a) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i. V. mit § 123 GWB durch Eigenerklärung b) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VGV i. V. mit § 124 GWB durch Eigenerklärung c) Gefordert ist, dass der im Auftragsfall Los 1 Gebäudeplanung vorgesehene Projektleiter als Berufsqualifikation den Beruf des Architekten auf dem Gebiet des Hochbaus gemäß § 75 (1) VgV oder den Beruf des Beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs auf dem Gebiet des Hochbaus gemäß § 75(2) VgV aufweist und zudem eine Bauvorlagenberechtigung besitzt. Gefordert ist, dass der im Auftragsfall Lose 2, 3 (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) vorgesehene Projektleiter als Berufsqualifikation den Beruf des Beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs auf dem Gebiet der jeweiligen Fachplanung gemäß § 75 (2) VgV aufweist. Nachweis der Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist darüber hinaus eine Kopie des Handelsregisterauszugs einzureichen; für Los 1 Nachweis der Bauvorlageberechtigung. Gefordert ist, dass im Auftragsfall Los 4 Freianlagenplanung vorgesehene Projektleiter als Berufsqualifikation den Beruf des Landschaftsarchitekten § 75 (1) VgV aufweist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 640.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 11.09.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.860 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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