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Planung Tiefbau, H2-Initialtrasse Mainz, TP01628 - 30025407
Mainzer Netze GmbH · Mainz · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
Werner Hartwig GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Werner Hartwig GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ingenieurleistungen zur Planung des Tiefbaus für das H2-Initialnetz, Abschnitt Hafen-bahntrasse Mainz-Mombach für die Mainzer Netze GmbH; Projektnummer 1000-TP-01628
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Bewertet wird die Angebotssumme, inkl. möglichem Nachlass, gemäß Honorarermittlung B06 bzw. Angebotsdeckblatt B05. Die maximale Punktzahl erhält das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis. Bei allen weiteren Angeboten wird der Quotient mit dem Mindestangebot als Faktor zur Maximalpunktzahl gebildet: 100 * [Mindestangebot]/[Angebot] (doppelter Preis = halbe Punktzahl) Sollte das niedrigste Angebot als unangemessen niedrig bewertet werden, so würde dieses Angebot nicht weiter in die Bewertungsmethodik einfließen und das Angebot mit dem zweitniedrigsten Angebotspreis erhält dann die volle Punktzahl.
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K2.2 Organisation 15 %Qualität
Darstellung der geplanten Projektorganisation intern sowie mit den weiteren fachlichen be-teiligten Planern und dem AG sowie der vorgesehenen Konzepte, Prozesse, Reaktions-mechanismen und Methoden zur Sicherstellung der Einhaltung von Qualität, Preis und Terminen mit entsprechenden Routinen, Standardverfahren und individuellen Anpassun-gen. Bewertet werden die effiziente Projektabwicklung und Einbindung des Auftraggebers, die Berücksichtigung der projektspezifischen Besonderheiten und Zwangspunkte.
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K2.1 Projektteam und Personalverfügbarkeit 10 %Qualität
Darstellung des für das Projekt vorgesehenen Personals. Weiter ist die Sicherstellung der Personalverfügbarkeit auch während Krankheiten und Urlauben nachzuweisen (Stellver-tretungsregelung). Bewertet wird die den Anforderungen angemessene Zusammensetzung des Projektteams mit Abdeckung aller erforderlicher Qualifikationen sowie die durchgehende qualifizierte Betreuung des Projekts.
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K2.3 Qualitätsmanagement 5 %Qualität
Darstellung des projektbezogenen Qualitätsmanagements. Bewertet wird die Angemessenheit des Qualitätsmanagements hinsichtlich Aufwand und Sicherstellung der erforderlichen Qualität.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Werner Hartwig GmbH1 Veröffentlichung
- 06.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 10.042 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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