AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausschreibung einer Evaluation des Bundesförderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) , Eschborn
- Veröffentlicht
- 18.08.2026
- Frist (Submission)
- 01.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71314000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 209.016 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Förderrichtlinie EBW setzt einen wichtigen finanziellen Anreiz insbesondere für private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungsnutzende, um eine umfassende, qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen bieten eine wertvolle Entscheidungsgrundlage, um weitere Investitionen in wirtschaftliche sinnvolle Maßnahmen zu planen und die bestehenden Effizienzpotenziale zu nutzen. Im Rahmen einer umfassenden Evaluation sollen erstmals die Wirkungen der EBW-Förderrichtlinie für die Förderjahre 2019-2025 bewertet werden, insbesondere auch als Beitrag für die nach § 7 Abs. 2 BHO vorgeschriebene Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle), Dabei sollen auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der EBW-Förderrichtlinie.unterbreitet werden. Der Auftrag unterteilt sich in drei Arbeitspakete (AP): AP 1 : Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO; AP 2: Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Förderprogramms; AP3: Bereitstellung der Daten für nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des Monitorings der Einsparungen der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 25.09.2026
- Ende
- 06.07.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.