AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 19:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6354348a-4dc8-4997-8e8a-e66b7275e55e/

Rahmenvertrag über die Lieferung von Arbeitskleidung

Notice-ID: 6354348a-4dc8-4997-8e8a-e66b7275e55e · Procedure-ID: 9acc539e-0c8d-47d1-8513-6a4af9d1275f

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Stammdaten

Veröffentlicht
29.06.2026
Frist (Submission)
31.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
18100000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist eines der kommunalen Wohnungsunternehmen des Landes Berlin. Kernelement der Unternehmensstrategie ist der soziale Auftrag. Denn eine Wohnungsbaugesellschaft trägt nicht nur Verantwortung für ihre Mieter:innen, sondern für die gesamte Stadt. Mit einem eigenen Wohnungsbestand von rund 83.000 Wohnungen gehört das Unternehmen zu den größten Vermietern deutschlandweit. Die HOWOGE befindet sich im Wachstum. Zusammen mit ihren Tochtergesellschaften kann die HOWOGE verschiedenste Gewerke in Eigenleistung erbringen. Ziel ist es, hochwertige, funktionale und repräsentative Arbeitskleidung zu beschaffen, die den besonderen Anforderungen eines hohen gewerblichen Tätigkeitsanteils gerecht wird.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).