AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 23:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/636bedb0-e5ad-4896-b627-6dd8c2eab724/

RV Sole (NaCl)

Notice-ID: 636bedb0-e5ad-4896-b627-6dd8c2eab724 · Procedure-ID: 0488dea5-9d4b-4665-97f4-09ec269be9f0

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes, Berlin
Veröffentlicht
25.08.2025
Frist (Submission)
26.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24000000 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Verkehr & Logistik
Rahmen-Höchstwert
1.511.870 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Winterdienstausrüstung - Enteisungsmittel hier: wässrige Lösung (Sole) - Natriumchlorid (NaCl)

Lose

10 Lose (max. 10 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 10 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — NL Nord

Erfüllungsort
Hamburg

Los 2 — NL Nordwest

Erfüllungsort
Hannover

Los 3 — NL West

Erfüllungsort
Montabaur

Los 4 — NL Südwest

Erfüllungsort
Stuttgart

Los 5 — NL Südbayern

Erfüllungsort
München

Los 6 — NL Westfalen

Erfüllungsort
Hamm

Los 7 — NL Ost - AS Dresden

Erfüllungsort
Dresden

Los 8 — NL Ost - AS Erfurt

Erfüllungsort
Erfurt

Los 9 — NL Ost - AS Magdeburg

Erfüllungsort
Magdeburg

Los 10 — NL Rheinland

Erfüllungsort
Krefeld

Vertragslaufzeit

Periode
8 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
87 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).