AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 16:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/63852236-155f-49c5-bb2f-c80661fabb57/

Set-Bücher für Lesestart - GsdS (2026)

Notice-ID: 63852236-155f-49c5-bb2f-c80661fabb57 · Procedure-ID: 13a29521-bf19-42df-9358-be44c8242230

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Stammdaten

Auftraggeber
Stiftung Lesen, Mainz
Veröffentlicht
26.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
22100000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Bildung & Forschung
Geschätzter Wert
90.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Produktion sowie fix und fertige Lieferung je eines Bilderbuches für zwei- bis fünfjährige Kinder und eines Aktivitäts- bzw. Mitmachbuchs für fünf- bis achtjährige Kinder mit einer Auflage von jeweils 35.000 Exemplaren der nachstehend näher spezifizierten Buch-Sondereditionen. Es werden zwei Fachlose wie folgt vergeben: 1. Fachlos 1: Der/die Erstplatzierte/r des Ausschreibungsverfahrens der Bilderbuch-Sonderedition für zwei- bis fünfjährige Kinder liefert 35.000 Buchexemplare in 2026. 2. Fachlos 2: Der/die Erstplatzierte/r des Ausschreibungsverfahrens der Mitmachbuch-Sonderedition für fünf- bis achtjährige Kinder liefert 35.000 Buchexemplare in 2026.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Wochen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).