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Erbringung von Abrechnungsleistungen nach § 300 SGB V
hkk Krankenkasse · Bremen · Bremen
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Beschreibung
Ausschreibung über die Erbringung der Abrechnungsbearbeitung und Abrechnungsprüfung im Bereich der Apotheken und weiterer Stellen gemäß § 300 SGB V
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Abrechnungsleistungen nach § 300 SGB V.
- Die Leistung umfasst die Abrechnungsbearbeitung und -prüfung für Apotheken und weitere Stellen.
- Es wird ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb angewendet.
- Der Auftraggeber ist die hkk Krankenkasse mit Sitz in Bremen.
Die hkk Krankenkasse in Bremen sucht Dienstleister für die Erbringung von Abrechnungsleistungen nach § 300 SGB V.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Befähigung zur Berufsausübung: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden: (a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; (b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; (c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; (d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar; (3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen; (4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt; b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung); d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben; (f) er mit der Abfrage durch die Auftraggeber von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG für den Fall einer beabsichtigten Zuschlagserteilung einverstanden ist. (6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren; (7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Angebot einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Folgende Angaben/Nachweise /Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon und E-Mail), Jährliches Abrechnungsvolumen, Jährlicher Bruttoabrechnungsbetrag, Beschreibung der erbrachten Leistung, Gesamtprojektvolumen und die Laufzeit. Folgende Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen): • Erbringung der Abrechnungsbearbeitung und -prüfung im Bereich der Apotheken und weiterer Stellen nach § 300 SGB V, • das jährliche Abrechnungsvolumen umfasst ca. 3 Mio. Rezepte mit einem Bruttoabrechnungsbetrag von min 200 Mio. Euro, • die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis einschließlich 30. April 2026 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet. (2) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstellung der Leistungserbringung ein internes Kontrollsystem (IKS) vorhält und dieses regelmäßiger Kontrollen unterzeiht. Zum Nachweis hat der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) einen Prüfbericht nach IDW PS 951 Typ 2 oder vergleichbar nicht älter als 1. Januar 2024 vorzulegen. . (3) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstellung der Informationssicherheit ein Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) betreibt und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (DIN ISO 27001 oder vergleichbar) nach. Sofern eine entsprechende Zertifizierung seitens des Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft) nicht nachgewiesen werden kann, muss der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auf einem Beiblatt ausführen, welche vergleichbaren Maßnahmen zur Informationssicherheit im Unternehmen ergriffen werden. (4) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstellung der Leistungserbringung ein Qualitätsmanagement betreibt und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (DIN ISO 9001 oder vergleichbar) nach. Sofern eine entsprechende Zertifizierung seitens des Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft) nicht nachgewiesen werden kann, muss der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auf einem Beiblatt ausführen, welche vergleichbaren Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen ergriffen werden. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstellung der Leistungserbringung ein Managementsystem zur datenschutzkonformen Vernichtung von Daten mit mindestens der Sicherheitsstufe 4 betreibt und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (DIN ISO 66399 oder vergleichbar) nach. Sofern eine entsprechende Zertifizierung seitens des Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft) nicht nachgewiesen werden kann, muss der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auf einem Beiblatt ausführen, welche vergleichbaren Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen ergriffen werden. (6) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe des § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV zuzusichern, dass ein fachlich verantwortlicher Hauptansprechpartner für die Auftragsdurchführung sowie ein stellvertretender Ansprechpartner für die Leistungen vorgesehen sind. Der Nachweis über deren fachliche Qualifikation wird dabei erbracht durch • Vorlage eines Kurzlebenslaufs, • Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit sowie • Angaben zu einschlägiger Berufserfahrung in Jahren. Der Hauptansprechpartner muss über mindestens sechs Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung verfügen (Mindestanforderung). Der stellvertretende Projektleiter muss über mindestens vier Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung verfügen (Mindestanforderung). (7) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2023, 2024 und 2025); sowie (8) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 54 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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