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Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenKompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundesgesch. 20.300.000 €🏆 Bietergemeinschaft u-institut GmbH & Co. KG / Prognos AG · Berlin
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Los 1 VergebenKompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundesgesch. 20.300.000 €🏆 Bietergemeinschaft u-institut GmbH & Co. KG / Prognos AG · Berlin
- Bietergemeinschaft u-institut GmbH & Co. KG / Prognos AG · Berlin
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) (im Folgenden: AG [Auftraggeber]) beabsichtigen, den Betrieb des „Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes“ (im Folgenden Kompetenzzentrum) nach 2024 fortzusetzen und inhaltlich neu auszurichten (Internetseite des Kompetenzzentrums: https://kreativ-bund.de). Dafür sucht es einen Auftragnehmer (AN), der das Kompetenzzentrum zu betreiben hat. Das Kompetenzzentrum soll die zentrale Stelle des Bundes in Berlin sein, an dem wichtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunftsthemen der Kultur- und Kreativwirtschaft (im Folgenden: KKW) insbesondere mit Fokus auf Unternehmen der KKW (überwie-gend Kleine und Mittlere Unternehmen – KMU), Soloselbständigen und Freiberuflern aus der KKW diskutiert und Lösungsansätze entwickelt werden. Es soll zentrale An-laufstelle für die Unternehmen (KMU sowie Soloselbständige und Freiberufler) der KKW auf Bundesebene sein. Die Laufzeit des abzuschließenden Dienstleistungsvertrages beträgt 36 Monate. Es besteht die Option, den Vertrag höchstens einmal um bis zu maximal 24 Monate zu verlängern (optionaler Verlängerungszeitraum). Die einzelnen Arbeitspakete (im Folgenden: AP) umfassen folgende Aufgaben: AP 1: Projektmanagement/Organisation des Projektbüros des Kompetenzzentrums (inklusive Zurverfügungstellung und Einrichtung von Räumlichkeiten für das Projektbüro in Berlin, das als physische Anlaufstelle des Kompetenzzentrums dient). AP 2: Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des AG AP 3: Innovationstransfer: AP 3.1 Cross Innovation AP 3.2 Creative Impact AP 4: Vernetzung und Veranstaltungen: AP 4.1 Ausbau des Netzwerks AP 4.2 Netzwerkveranstaltungen AP 4.3 Fachveranstaltungen AP 5: Wissenschaftliche Analyse Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Umsetzungskonzept 75 %Qualität
s. Ziff. 4.3.3 Verfahrensbeschreibung
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Qualität des Angebots in Bezug auf die Projektleitung/Stellvertretung und Projektpersonal 15 %Qualität
s. Ziff. 4.3.1 Verfahrensbeschreibung
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Personalkonzept 10 %Qualität
s. Ziff. 4.3.2 Verfahrensbeschreibung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 20.300.000 €2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 230 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bietergemeinschaft u-institut GmbH & Co. KG / Prognos AGZuschlagswert 20.174.200 €1 Veröffentlichung
- 10.03.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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