Erschließung der ehemaligen Schachtanlage Westerholt - Fachplanung Lichtsignalanlagen
Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH · Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Die Städte Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Der Planungsraum der ehemaligen Schachtanlage Westerholt 1/2 liegt etwa mittig auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Er umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung Lichtsignalanlagen (LPH1-9) entsprechend dem Leistungsbild der AHO-Schriftenreihe Nr. 24 „Planung von Lichtsignalanlagen“, Stand Oktober 2022 i.V.m. § 55 HOAI und Anlage 15 zur HOAI 2021 für den • Umbau einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Marler Straße L502 (Gelsenkirchen, Straßen NRW) / Egonstraße (LSA 1) und • Neubau von drei Lichtsignalanlagen bei der verkehrlichen Erschließung des Entwicklungsgebietes der ehemaligen Schachtanlage Westerholt 1/2 über eine neue Hauptverbindung (Planstraße B) an die westlich liegende Marler Straße L502 (Gelsenkirchen, Straßen NRW) über einen neuen signalisierten Knotenpunkt (LSA 2) und zwei signalisierte Querungen der Planstraße B durch den Freizeitrad- und Wanderweg „Allee des Wandels“ (LSA 3 und 4).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand der Ausschreibung ist die Fachplanung von Lichtsignalanlagen (LPH1-9) für den Umbau und Neubau von vier Lichtsignalanlagen im Rahmen der Entwicklung der ehemaligen Schachtanlage Westerholt.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
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