AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Auswirkungen von Solarparks auf Feldlerchen 2026-2028
Stammdaten
- Auftraggeber
- LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe
- Veröffentlicht
- 15.10.2025
- Frist (Submission)
- 19.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90721700 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Beim aktuellen Ausbau von Solarenergie treten regelmäßig Fragen zum Artenschutz speziell zur Feldlerche auf, die momentan nicht zufriedenstellend beantwortet werden können. Die Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PVA) auf Feldlerchen scheinen regional unterschiedlich zu sein, sodass Erkenntnisse aus PVA in anderen Landesteilen nicht ohne weiteres verallgemeinert und auf Baden-Württemberg übertragen werden können. Es soll deshalb ein praxisorientiertes Forschungsvorhaben durchgeführt werden, um Erkenntnisse zu möglichen Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Feldlerchen in Baden-Württemberg zu gewinnen. Ziel des Projekts ist es, (1) Bedarf an Artenschutzmaßnahmen nachvollziehbar zu beschreiben sowie (2) bestenfalls wichtige, bei der Umsetzung zu berücksichtigende Faktoren aufzuzeigen. Hierzu wird untersucht, (1) welche Auswirkungen PVA auf Feldlerchen haben und (2) mit welchen Faktoren, wie Pflege und Vegetationsstruktur der PVA, die Besiedlung durch Feldlerchen korreliert. Daraus lassen sich Einschätzungen zum anlagenbedingten Auslösen von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen (insbesondere Verlust von Lebensstätten) und ggf. Empfehlungen zu anlagenintegrierten, wirksamen Maßnahmen ableiten, falls diese sich als notwendig herausstellen.
Lose
8 Lose (max. 8 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 112 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.