AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 19:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6416b5cc-b065-4867-bfe4-c13477472f82/

Einführung eines neuen Zeitwirtschaftssystems

Notice-ID: 6416b5cc-b065-4867-bfe4-c13477472f82 · Procedure-ID: 24943291-6989-425c-bc13-3e0eb895c41c

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Stammdaten

Auftraggeber
Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Veröffentlicht
13.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48450000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
422.170 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Liefergegenstand des Vorhabens ist neben der Lieferung der Zeitwirtschaftssoftware selber die Konfiguration und Inbetriebnahme des Systems, welches „On-Premises“ betrieben werden wird. Hinzu kommt die regelmäßige Durchführung von Wartungen sowie Updates und Support. Zum Vertrag gehören • die nötige Hardwarelieferung und -installation (Terminals), • die Lieferung und Überlassung der benötigten Zeitwirtschaftssoftware, • Erstellung und Überlassung von Individualsoftware (dateibasierter Datenaustausch zu den SAP-basierten Personalverwaltungssystemen), • die Migration von Bestandsdaten, • die Schulungen der verschiedenen Rollen sowie • der Systemservice nach Abnahme für eine Laufzeit von 5 Jahren.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Interflex Datensysteme GmbH
Vertragsabschluss
04.09.2025
Zuschlagsentscheidung
31.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).