AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=877430) · Abgerufen am 07.09.2026 00:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6455a94d-8fa6-405d-bd56-9ccce1d673e8/

TPA.ÜMA.492.02 Medienproduktion Animation

Notice-ID: 6455a94d-8fa6-405d-bd56-9ccce1d673e8 · Procedure-ID: a453cad1-1dfd-4929-a74e-e44dece67c92

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR), München
Veröffentlicht
21.07.2026
Frist (Submission)
27.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
92111250 — Freizeit und Kultur
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Erstellung und Lieferung von 8 Stück Comic-Filmen, 16 Stück animierte Infografiken, sowie 3 Stück weitere Animationen für verschiedene Medienstationen im Deutschen Museum. Die Filme laufen in der Ausstellung auf einem 22" Screen und werden über das Content Management System des Museums abgespielt. Auch die Auswahl der verschiedenen Sprachversionen sowie die Einblendung der Untertitel erfolgt über das CMS des Museums.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.12.2026
Ende
01.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).