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2026-48_L460/B3_Knoten_Radwegneubau_Faunistische_Leistungen_Biotoptypenkartierung_Artenschutzfachbeitrag
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover · Hannover · Niedersachsen · Landesbehörde
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Im Rahmen des Neubau eines Radweges an der L 460 zwischen Schulenburg und der B 3 ist eine umfassende faunistische Kartierung durchzuführen. Zusätzlich sind die Biotoptypen im Untersuchungsgebiet zu erfassen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zusammenzustellen und fachlich zu erläutern. Die Biotoptypenkartierung ist flächendeckend nach dem niedersächsischen Kartierschlüssel (DRACHENFELS 2021) im Maßstab 1:1.000 durchzuführen. Die Biotoptypen sind bis auf die Ebene der Untereinheiten zu bestimmen. Bei Bedarf sind Nebencodes sowie bedeutsame Zusatzmerkmale zu erfassen. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach DRACHENFELS (2018). Die erfassten Biotoptypen sind in Text und Karte darzustellen. Darüber hinaus sind geschützte Biotope sowie Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (LRT) zu erfassen. Der Bereich des geplanten Baufeldes ist auf gefährdete Farn- und Blütenpflanzen gemäß Roter Liste einschließlich Arten der Vorwarnliste sowie auf Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zu untersuchen. Entsprechende Vorkommen sind in Text und Karte darzustellen. Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen sind insbesondere Brut- und Rastvögel, potenzielle Fledermausquartiere sowie Amphibienlaichgewässer aufgrund potenzieller Wanderbeziehungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist das Untersuchungsgebiet auf Vorkommen des Feldhamsters zu untersuchen. Das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag", Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB, Hrsg. BMVI), ist als fachliche Grundlage für die faunistischen Leistungen heranzuziehen. Der Begriff "Methodenblätter" bezieht sich auf die in diesem Gutachten enthaltenen Methodenblätter. Da der finale Verlauf des Radweges noch nicht abschließend festgelegt ist, wird der Planungsraum vorsorglich erweitert gefasst. Das Untersuchungsgebiet umfasst einen beidseitigen Korri
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang umfasst faunistische Kartierung, Biotoptypenkartierung und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für Radwegneubau.
- Kartierung nach niedersächsischem Kartierschlüssel (DRACHENFELS 2021) und Berücksichtigung von FFH-Richtlinien sowie Rote Liste.
- Besondere Berücksichtigung von Brut- und Rastvögeln, Fledermäusen, Amphibien und Feldhamstern.
- Fachliche Grundlage bildet das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen" (FE 02.332/2011/LRB).
- Untersuchungsgebiet ist ein beidseitiger Korridor von ca. 50 m Breite entlang der L 460.
Gesucht werden umfassende faunistische Kartierungen, Biotoptypenkartierungen und die Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags für den Neubau eines Radweges.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar/Preis 100 %Preis
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: ? 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. ? 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. ? Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. ? Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR gegeben ist.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bieter muss ein Qualitätsmanagementsystem vorweisen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Einmalige Erstellung von faunistischer Leistung und einer Biotoptypenkartierung einschließlich der Erarbeitung eines artenschutzfachlichen Beitrags bzw. Artenschutzfachbeitrags
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: 2 Referenzen für die Erstellung einer faunistischen Leistung und Biotoptypenkartierung mit Artenschutzfachbeitrag für einen Untersuchungsraum von mindestens 20 ha.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Als Mindestanforderung gilt der erfolgreiche Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (Diplom, Bachelor oder Master) in einem einschlägigen Fachgebiet, insbesondere: Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur, Umweltwissenschaften, Geographie, Biologie oder eines vergleichbaren Studiengangs mit fachlichem Schwerpunkt im Bereich Naturschutz, Landschaftsplanung, Ökologie oder Umweltplanung. Der Nachweis ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Abschlusszeugnis) zu führen.
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Nachunternehmer-Anteil
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
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Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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