AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.05.2026 12:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/646b2dcb-e039-413f-8280-0c538f8d6c2c/

Trierer Hafengesellschaft, Container Terminal Hafen Trier

Notice-ID: 646b2dcb-e039-413f-8280-0c538f8d6c2c · Procedure-ID: 322e0f29-9fcc-4653-a6fe-795a9dc34dc1

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Stammdaten

Auftraggeber
Trierer Hafengesellschaft mbH, Trier
Veröffentlicht
05.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
63721000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vorliegend sollen Gesellschaftsanteile an einer zu gründenden / gegründeten 100%igen Tochtergesellschaft der Trierer Hafengesellschaft mbH, der Trimodal Terminal Trier GmbH veräußert werden. Zuvor wird zwischen der Auftraggeberin und der Trimodal Terminal Trier GmbH ein Pachtvertrag geschlossen, der Pflichten zur Betreibung, Bewirtschaftung, Projektierung und Planung des Ausbaus, der Finanzierung sowie des Ausbaus etc. des Hafenterminals Trierer Hafen beinhaltet. Diese Pflichten und Rechte sollen im Zuge der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an der TTT GmbH auf neue Gesellschafter übertragen werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
235 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).