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Wahrnehmung der Aufgaben einer Servicestelle zur Begleitung der Landesprogramme "Familienzentren in Nordrhein-Westfalen", "plusKITAS" und "Chancen-Kitas
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flu… beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
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Aufgabe der "Servicestelle" ist die impulsgebende Begleitung (Steuerung) von Trägern und Familienzentren gemäß §§ 42 und 43 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) einschl. der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (Durchführungsverordnung KiBiz - DVO KiBiz). Die Begleitstruktur soll die Einrichtungen, und hier insbesondere die zusätzlichen Fachkräfte sowie die Fachberatungen, systematisch bei der Weiterentwicklung ihrer pädagogischen Arbeit unter besonderen Bedingungen sozialer Benachteiligung unterstützen. Erwartet wird eine Unterstützung der Landesregierung bei der Implementierung und Umsetzung des Modellprojekts Chancen-Kita. Weiterhin wirkt der zukünftige Auftragnehmer in Absprache mit dem MKJFGFI bei der fachlichen und qualitativen Beratung, Begleitung und Entwicklung der Chancen-Kitas mit und führt eine wissenschaftliche Evaluation der Chancen-Kitas durch.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Aufgrund eingegangener Bieterfragen sieht es die Vergabestelle für erforderlich an, die Angebotsfrist bis zum 20.07.2026, 12:00 Uhr zu verlängern.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Soziales & Pflege
Gesucht wird ein Dienstleister zur Betreuung von Landesprogrammen für Kindertageseinrichtungen in NRW.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) - siehe hierzu auch Formular 325 EU, das zum Download zur Verfügung steht. 1. Kurze Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens (Rechtsform, Gründungsjahr und -ort, Management, Standorte etc.), sowie Darstellung der fachlichen Schwerpunkte des bietenden Unternehmens (Kernkompetenzen) 2. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber des bietenden Unternehmens bzw. die Projektleitung dieses Auftrages. - Voraussetzung zur Durchführung der Evaluation ist, dass die Projektleitung ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Studienrichtung Sozialwissenschaften oder vergleichbar hat. Deren Qualifikation(en) ist/sind in Kopie nachzuweisen und mit dem Angebot vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) - siehe hierzu auch Formular 325 EU, das zum Download zur Verfügung steht. -Vorlage mind. einer (1) aussagekräftigen positiven abgeschlossenen Referenz aus den letzten 3 Jahren mit ausführlicher Beschreibung der einschlägigen (vergleichbaren) Erfahrungen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Aus der Referenz muss erkennbar sein, dass - das bietende Unternehmen über Erfahrung in der fachlichen Begleitung und/oder Evaluation von Projekten/Modellvorhaben im Bereich der frühkindlichen Bildung einschließlich Sprachbildung bzw. der fachlichen Begleitung und/oder Evaluation im Bereich Familienbildung/Familienberatung verfügt und - dass das bietende Unternehmen über Kenntnisse in der Begleitung, Unterstützung und Fortbildung von Einrichtungen der frühkindlichen Bildung verfügt. Erkennbar soll hier insbesondere sein, ob zusätzliche Fachkräfte, Sozialarbeiter:innen und Fachberatungen, die bei der systematischen Weiterentwicklung ihrer pädagogischen Arbeit unter den besonderen Bedingungen sozialer Benachteiligung unterstützen, eingesetzt waren. Weitere Nachweise dürfen zusätzlich optional vorgelegt werden, um die o.g. gewünschten Erfahrungen nachzuweisen bzw. zu belegen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) - -Gefordert wird die Vorlage eines Personaleinsatzkonzeptes, aus dem sich die Anzahl und das für diesen Auftrag vorgesehene Personal mit den vorhandenen Qualifikationen / Kenntnissen und Erfahrungen sowie dem vorgesehenen Projekteinsatz ergibt unter Angabe der technischen Fachkräfte (weiteren Mitarbeitenden) oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen im Hinblick auf die unter Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen. Das für die ausgeschriebenen Leistungen eingesetzte wissenschaftliche / nicht-wissenschaftliche Personal soll alle geforderten Kenntnisse und Erfahrungen, die unter Ziffer 4 in der Leistungsbeschreibung genannt sind, abdecken. Im Bedarfsfall fordert der Auftraggeber bei dem - für den Zuschlag in Betracht kommenden - Unternehmen Nachweise (wie z.B. Zeugnisse oder vergleichbare Nachweise) hinsichtlich der genannten Qualifikationen des genannten Personals laut Personaleinsatzkonzept vom künftigen Auftragnehmer an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Erklärung zu drittstaatlichen Subventionen
Nachweis nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung (EU) 2022/2560 erforderlich.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 20.07.2026 Aufgrund eingegangener Bieterfragen sieht es die Vergabestelle für erforderlich an, die Angebotsfrist bis zum 20.07.2026, 12:00 Uhr zu verlängern. · in TED EU + oev
- Frist 08.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 540 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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