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ESTW-A Freihung und Weiherhammer - gewerkeübergreifender Tiefbau-, Oberbau und 50 Hz-Arbeiten inkl. bautechnische Anpassung von 5 Bahnübergängen
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
ESTW-A Freihung und Weiherhammer - gewerkeübergreifender Tiefbau-, Oberbau und 50 Hz-Arbeiten inkl. bautechnische Anpassung von 5 Bahnübergängen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für gewerkeübergreifende Tiefbau-, Oberbau und 50 Hz-Arbeiten sowie bautechnische Anpassung von Bahnübergängen im Rahmen des ESTW-A Freihung und Weiherhammer.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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41 Veröffentlichungen
- 08.05.2026 038 Arbeiten an den Klimaanlagen in Freihung (Los 1) sind kein Bestandteil des Hauptvertrags des AN. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
- 08.05.2026 036 Die Lieferung und Einbau von Einstiegshilfen war nicht Leistungsbestandteil des Bau-AN. Die betroffenen Schächte wurden nicht durch den Bau-AN hergestellt. Um die Vorgaben der Arbeitssicherheit zu erfüllen, mussten die Hilfen nachträglich installiert werden. Der Bau-AN hat diese Aufgabe übernommen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 037 Arbeiten an den Klimaanlagen in Weiherhammer (Los 2) sind kein Bestandteil des Hauptvertrags des AN. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
- 27.04.2026 039 - Rückbau der Weco-Platten und Einbau Strailplatten am RÜ, aufgrund fehlender Zulassung für das System Weco. Der Austausch ist nötig, um die geschuldete Leistung im ursprünglichen Vetrag fertigzustellen. Wechsel des AN würde für eine Unterbrechung der laufenden Baustelle sorgen. Laufende Kosten für Anmietung BE-Fläche / Bauüberwachung / Sicherung/ Ersatzmaßnahmen infolge Baustopps bleiben bestehen. Wechsel des AN zieht eine verspätete IBN des Reisendenüberwegs nach sich. Aufrechthalten der kostspieligen Ersatzmaßnahmen für die Zwischenzeit.
- 19.02.2026 034 Lieferung und Bau Holmgeländer in Weiherhammer. Aufgrund Fehler in der Planung weicht dieses von der geplanten Ausführung ab. Die Leistung ist nicht Teil des Hauptvertrags. Wechsel des AN würde für eine Unterbrechung der laufenden Baustelle sorgen. Laufende Kosten für Anmietung BE-Fläche / Bauüberwachung / Sicherung/ Ersatzmaßnahmen infolge Baustopps bleiben bestehen. Wechsel des AN zieht eine verspätete IBN des Reisendenüberwegs nach sich. Aufrechthalten der kostspieligen Ersatzmaßnahmen für die Zwischenzeit.
- 17.02.2026 035 Die Projektierung und Bau einer Garage war nicht Teil der Ausschreibung im Los 2. Der Wunsch nach einer Garage kam erst im Laufe des Projekts durch den ALV auf. Der Gesamtcharakter des Auftrags bzgl. Los 2 bleibt unverändert.
- 13.11.2025 03 Leistung notwendig um einen richtlinienkonformen Zustand des Lückenschlusses herzustellen. Die Leistung war nicht Teil des Haupt-LV. Der gesamthafte Auftrag der Herstellung des Lückenschlusses wurde durch den AN abgewickelt. Ein Wechsel des AN zur Durchführung der Arbeiten an einem einzelnen Bestandteil führt zu Problemen hinsichtlich Gewährleistung. Sperrpause zur Durchführung der Arbeiten von Nöten. Wechsel des AN sorgt dafür, dass vorhandene Sperrpause nicht genutzt werden kann. 04 Leistung notwendig um den erforderlichen Stopfgang leisten zu können. Die Leistung war nicht Teil des Haupt-LV. Ausfall der Schicht für die bestellte Stopfmaschine, da diese nicht zum Einsatzort herangefahren werden kann. Die Kosten für den Schichtausfall übersteigen die Kosten von der Forderung aus der hier behandelten Anzeige. Stopfmaschine für den Tag der Arbeiten lange im Voraus angemeldet und bestellt. Ein Wechsel des AN sorgt dafür, dass die Stopfmaschine nicht an den Einsatzort herangefahren werden kann, da der Asphalt am BÜ nicht in der Kürze der Zeit ausgebaut werden kann.
- 11.11.2025 AN 01 Absage der fristgerecht angemeldeten Sperrpause für Juli 2023. Neuanmeldung der Sperrpause für Juli 2024 von Nöten. Die Arbeiten müssen zwingend in Sperrpausen erfolgen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Lediglich der Zeitraum der Ausführung ändert sich. AN 02 Auf Wunsch des ALV wurde im Bahnhof Weiherhammer an der Weiche 3 ein Wechsel der Gleitstuhlplatten durchgeführt. Die Leistung ist nicht Teil des Haupt-LV. Der Gesamtcharakter des Auftrags, Oberbauarbeiten im Umfang von Los 6, bleibt unverändert.
- 12.08.2025 032 - Nach Rückprache mit dem ALV muss der RÜ beheizbar sein. Dazu wird auf das System Weco zurückgegriffen. Des Weiteren ist der Einbau der Fernsteuereinrichtung für die GFB im Bahnhof Freihung gefordert. Die Leistung ist nicht Teil des Hauptvertrags. Wechsel des AN würde für eine Unterbrechung der laufenden Baustelle sorgen. Laufende Kosten für Anmietung BE-Fläche / Bauüberwachung / Sicherung infolge Baustopps bleiben bestehen. Wechsel des AN zieht eine verspätete IBN der beheizbaren Gehwegplatten sowie der GFB nach sich. Dies resultiert in teuren Ersatzmaßnahmen um die Zeit bis zur neuen IBN zu überbrücken.
- 12.08.2025 033 - Nach Rückprache mit dem ALV muss der RÜ in Weiherhammer beheizbar sein. Dazu wird auf das System Weco zurückgegriffen. Die Leistung ist nicht Teil des Hauptvertrags. Wechsel des AN würde für eine Unterbrechung der laufenden Baustelle sorgen. Laufende Kosten für Anmietung BE-Fläche / Bauüberwachung / Sicherung infolge Baustopps bleiben bestehen. Wechsel des AN zieht eine verspätete IBN der beheizbaren Gehwegplatten nach sich. Dies resultiert in teuren Ersatzmaßnahmen um die Zeit bis zur neuen IBN zu überbrücken.
- 19.02.2025 LÄ30 Wunsch nach einer Garage zur Unterbringung eines Netzersatzaggregats kam erst nach Ausschrebung der Bauleistung durch den ALV 50 Hertz. Dieser Wunsch wird durch das Projekt umgesetzt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bzgl. Los 2 (Umbau BÜ km 39,6, Neubau Stromversorgung und Tiefbauarbeiten am Bahnhof in Weiherhammer) bleibt unverändert. Die Garage steht in keinem Zusammenhang mit den beauftragten Leistungen aus Los 2.
- 19.02.2025 LÄ31 Leistung notwendig zur Errichtung des Reisendenüberwegs km 42,0 in Weiherhammer. Auf Grund von Problemen mit dem Baugrund ist eine Spezialbauweise von Nöten. Die Leistung ist nicht Teil des Hauptvertrags. Wechsel des AN würde für eine Unterbrechung der laufenden Baustelle sorgen. Laufende Kosten für Anmietung BE-Fläche / Bauüberwachung / Sicherung infolge Baustopps bleiben bestehen. Wechsel des AN zieht eine verspätete IBN des RÜ nach sich. Kostspielige Ersatzmaßnahmen müssen aufrecht erhalten werden. Verspätete Fertigstellung des RÜ sorgt für eine zeitliche Verschiebung bei den nachfolgenden ANs (IBV / Systemausrüster), Kapazitäten dann nicht mehr gesichert.
- 03.02.2025 28 Rückbauleistungen der LST Anlagen sind nicht Teil der Ausschreibung im Los 1 gewesen und es ist erst zu einem späteren Zeitpunkt im Projekt aufgefallen, dass diese noch ausstehend sind. Der Gesamtcharakter des Auftrags bzgl. Los 1 (Umbau BÜ km 27,7, Neubau Stromversorgung und Tiefbauarbeiten am Bahnhof in Freihung) bleibt unverändert. aktuell
- 03.02.2025 29 Rückbauleistungen der LST Anlagen sind nicht Teil der Ausschreibung im Los 2 gewesen und es ist erst zu einem späteren Zeitpunkt im Projekt aufgefallen, dass diese noch ausstehend sind. Der Gesamtcharakter des Auftrags bzgl. Los 2 (Umbau BÜ km 39,6, Neubau Stromversorgung und Tiefbauarbeiten am Bahnhof in Weiherhammer) bleibt unverändert.
- 03.02.2025 27 Infolge der Verzögerungen in der Baustelle (Weichenheizung / Reisendenüberweg /…) muss die Mietdauer der Baustelleneinrichtung (BE) verlängert werden. Diese Erhaltung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Zeitlicher Zwang durch die Fortführung der Baustelle ab Ende Januar 2025 zur Erledigung der noch ausstehenden Arbeiten. Wechsel des AN führt zu erheblichem Verzug in der Fertigstellung des Reisendenüberwegs (Baustopp). Die laufenden kostspieligen Ersatzmaßnahmen müssten dann verlängert werden.
- 30.10.2024 LÄ13 Aufgrund eines schlechten Zustandes des Streckenfermeldekabels mussten geplante Arbeiten zur Baufeldfreimachung terminlich nach vorne geschoben wurden, um der Verschlechterung des Zustands des Streckenfernmeldekabels entgegenzuwirken. Der AN konnte in diesem Falle aushelfen. Arbeiten zur Baufeldfreimachung am BÜ km 47,8 sind Bestandteil des Hauptvertrags. Der Gesamtcharakter des Auftrags setzt sich weiterhin aus gewerkeübergreifendem Tiebau, Oberbau und 50 Hertz-Arbeiten der Lose 1,2 und 4 zusammen
- 23.10.2024 LÄ25 Ausführen diverser straßenbautechnischer Leistungen, welche nicht Bestandteile des Hauptvertrags waren, aber zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich sind. AN hat den betroffenen BÜ samt Straßenführung komplett umgebaut und ebenfalls alle bis dato anfallenden Tiefbauleistungen gemäß HV ausgeführt. Ein Wechsel des AN führt zu Schwierigkeiten bzgl. Gewährleistung im Falle eines zukünftigen Schadens im Tief- bzw. Straßenbaus. Wechsel des AN führt zu Verzug in der Fertigstellung des BÜs, endgültige Abnahme und Abmeldung der Mängel verzögert sich somit ebenfalls weiterhin.
- 23.10.2024 LÄ26 Einbau Mikrobohrpfähle zur Herstellung der Reisendenüberwegs am km 42,0. Die Errichtung des RÜ mittels Mikrobohrpfähle ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Zeitlicher Zwang durch den dringenden Bedarf eines Reisendenüberwegs. Dieser sollte schon Mitte Juli fertig gestellt sein. Aufgrund von Problemen mit dem Baugrund kam es zu erheblichem Verzug im Bau. Wechsel des AN führt zu erheblichem Verzug in der Fertigstellung des RÜ. Die laufenden kostspieligen Ersatzmaßnahmen müssten dann verlängert werden.
- 23.09.2024 LÄ23 Ausführen diverser Leistung bzgl. Umfeldplanung am ESTW Freihung. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Hauptvertrags. AN führt parallel weitere Leistungen gemäß HV im Baufeld des ESTW Freihung aus. Ein zweiter AN in eben diesem Baufeld erschwert Zuordnung der Gewährleistung im Schadensfall. Weichenheizung soll in Zukunft über zusätzliches BSH angesteurt werden. Verzögerung durch Wechsel des AN gefährdet Fertigstellung vor der Winterzeit. Kostspielige Ersatzmaßnahmen drohen.
- 23.09.2024 LÄ24 Ausführen diverser Leistung bzgl. Umfeldplanung am ESTW Weiherhammer. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Hauptvertrags. AN führt parallel weitere Leistungen gemäß HV im Baufeld des ESTW Weiherhammer aus. Ein zweiter AN in eben diesem Baufeld erschwert Zuordnung der Gewährleistung im Schadensfall. Weichenheizung soll in Zukunft über zusätzliches BSH angesteurt werden. Verzögerung durch Wechsel des AN gefährdet Fertigstellung vor der Winterzeit. Kostspielige Ersatzmaßnahmen drohen.
- 23.09.2024 LÄ22 Lieferung und Montage einer Leitplanke am BÜ km 39,6 gemäß Festlegung mit dem Straßenbaulastträger. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. AN erledigt sämtliche Umfeld- und Straßenarbeiten im Zusammenhang mit dem Bahnübergang km 39,6. Ein Wechsel des AN während der laufenden Baustelle bringt erhebliche Schwierigkeiten bzgl. möglicher Mängelfeststellung und Gewährleistung mit sich. Zeitgerechte Fertigstellung des BÜs essentiell für die IBN des Stellwerks.
- 12.09.2024 LÄ21 Die zusätzlichen geforderten Leistungen sind erforderlich, um die Gründung des Modulgebäudes regelwerkskonform herzustellen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht im Vertrag des ESTW-Herstellers beauftragt und werden durch den Bau-AN übernommen. Der Bezug und Fertigstellung der Innenräume des ESTW Modulgebäudes in Weiherhammer kann erst nach vollständiger Gründung des Gebäudes erfolgen. Ein Wechsel des AN gefährdet den Zeitplan des ESTW-Ausrüsters und somit eine Fertigstellung des Stellwerks an sich. Die physische Fertigstellung des ESTW ist essentiell für eine fristgerechte IBN des gesamten Projekts. Ein Wechsel des AN sorgt für eine Verschiebung des IBN Termins und somit für eine neue Terminkette bzw. Abnahmeprüfer, IBVs.
- 12.09.2024 LÄ20 Die zusätzlichen geforderten Leistungen sind erforderlich, um die Gründung des Modulgebäudes regelwerkskonform herzustellen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht im Vertrag des ESTW-Herstellers beauftragt und werden durch den Bau-AN übernommen. Der Bezug und Fertigstellung der Innenräume des ESTW Modulgebäudes in Freihung kann erst nach vollständiger Gründung des Gebäudes erfolgen. Ein Wechsel des AN gefährdet den Zeitplan des ESTW-Ausrüsters und somit eine Fertigstellung des Stellwerks an sich. Die physische Fertigstellung des ESTW ist essentiell für eine fristgerechte IBN des gesamten Projekts. Ein Wechsel des AN sorgt für eine Verschiebung des IBN Termins und somit für eine neue Terminkette bzw. Abnahmeprüfer, IBVs.
- 22.08.2024 LÄ01 Einbau einer plankonformen Gleiseindeckung zur Herstellung eines richtlinienkonformen Bahnübergangs. Gefährdung des Fertigstellungstermins des Bahnübergnags und somit verspätete Inbetriebnahme. Für den Systemausrüster muss zu einem vereinbarten Datum Baufreiheit vorliegen. Ein Wechsel verzögert den weiteren vereinbarten Bauablauf und gefährdet den Fertigstellungstermin des BÜ. /// LÄ09 Im Zuge des geänderten, gesamthaften Umbaus der BÜ Eindeckung im Los 5 ist das Stopfen des gesamten vorhandenen Gleisbogens sowie das Durchführen eines Belastungsstopfgangs von Nöten. Gefährdung des Fertigstellungstermins des Bahnübergangs und somit verspätete Inbetriebnahme. Stopfgänge können nur in angemeldeten Sperrpausen durchgeführt werden. Ein Wechsel des AN sorgt dafür , dass die vorgesehene Sperrpause nicht genutzt werden kann und kein Stopfen durchgeführt werden kann. /// LÄ08 Im Zuge des geänderten, gesamthaften Umbaus der BÜ Eindeckung im Los 5 sind gemäß ALV Fahrbahn Neuschienen einzubauen. Im Zuge dessen müssen Schweißarbeiten und Spannungsausgleiche durchgeführt werden. Gefährdung des Fertigstellungstermins des Bahnübergangs und somit verspätete Inbetriebnahme. Der Wechsel der Schienen und die damit verbundenen Arbeiten können nur in den bereits eingetakteten Sperrpausen durchgeführt werden. Eine mit dem Wechsel des AN einhergehende Nichtnutzung dieser Sperrpause sorgt für erhebliche Verögerungen im Projekt, da Sperrpausen neu angemeldet und damit die IBN verschoben werden muss. /// LÄ31 Aufgrund ungeklärter Bodenverhältnisse im Los 5 Absage der Arbeiten im Jahr 2023 und Verschiebung auf Oktober 2024. Durchführen Bodenaustausch und Einbau PSS zur Verbesserung der Bodentragfähigkeit. Im Zuge dessen auch Neueinbau von Schienen und Durchführen von Stopfgängen, um den Oberbau richtlinienkonform herzustellen. AN hat bereits Vorarbeiten im Los 5 im Jahr 2023 geleistet. Übernahme der anstehenden Arbeiten durch zweiten AN sorgt für Probleme bei Fragen der Haftung und Kostenübernahme. Sperrpause für die geplanten Arbeiten zwingend erforderlich. Wechsel des AN birgt Risiko, dass Arbeiten nicht in dieser Sperrpause erfolgen können. Dann Neuanmeldung von Nöten.
- 22.08.2024 LÄ03 Rohrauflager muss laut Planung mit 20cm, statt den angegebenen 15cm im LV, hergestellt werden. Außerdem muss laut Planung ein Straßendurchlass mit 1,20m bis 1,50m Tiefe, statt dem im LV angegebenen 0,80m, hergestellt werden. Es entstehen Mehraufwände bei Aushub, Beton, Einbau und dem Herstellen einer geböschten Baugrube.Gefährdung des Fertigstellungstermins des Bahnübergangs und somit verspätete Inbetriebnahme. Für den Systemausrüster muss zu einem vereinbarten Datum Baufreiheit vorliegen. Ein Wechsel verzögert den weiteren vereinbarten Bauablauf und gefährdet den Fertigstellungstermin des BÜ. /// LÄ04 Zur Beweissicherung ist eine Schadstoffuntersuchung der Bereitstellungsflächen bei Bü km 47,8 sowohl vor als auch nach der Nutzung der Flächen notwendig. Gefährdung des Fertigstellungstermins des Bahnübergangs und somit verspätete Inbetriebnahme. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Projektablauf führen und somit eine Gefärgdung für das Erreichen des IBN-Termins bedeuten. Zudem sind die Kapazitäten im Hinblick auf die Sperrpausen bereits bestmöglich eingetaktet.
- 22.08.2024 LÄ19 Bereits materialisiertes Material zur Leistungserbringung muss vor dem Wetter und möglichem Diebstahl geschützt werden. Gefährdung des Fertigstellungstermins des Bahnübergangs und somit verspätete Inbetriebnahme. Für den Systemausrüster muss zu einem vereinbarten Datum Baufreiheit vorliegen. Ein Wechsel verzögert den weiteren vereinbarten Bauablauf und gefährdet den Fertigstellungstermin des BÜ /// LÄ14 Zur Aufweitung des BÜs müssen vorhandene Fundamente zurückgebaut werden. Entgegen des LV sind keine Betonfundamente sondern Rammrohrgründungen verbaut. Gefährdung des Fertigstellungstermins des Bahnübergangs und somit verspätete Inbetriebnahme. Für den Systemausrüster muss zu einem vereinbarten Datum Baufreiheit vorliegen. Ein Wechsel verzögert den weiteren vereinbarten Bauablauf und gefährdet den Fertigstellungstermin des BÜ. /// LÄ32 Aufgrund ungeklärter Bodenverhältnisse im Los 5 Absage der Arbeiten im Jahr 2023 und Verschiebung auf Oktober 2024. Neue BE-Fläche herstellen, Herstellung Endzustand Asphaltarbeiten und Arbeiten zur Entwässerung zur Herstellung eines richtlinienkonformen BÜs. AN hat bereits Vorarbeiten im Los 5 im Jahr 2023 geleistet. Übernahme der anstehenden Arbeiten durch zweiten AN sorgt für Probleme bei Fragen der Haftung und Kostenübernahme. Sperrpause für die geplanten Arbeiten zwingend erforderlich. Wechsel des AN birgt Risiko, dass Arbeiten nicht in dieser Sperrpause erfolgen können. Dann Neuanmeldung von Nöten. /// LÄ7 Im Zuge des geänderten, gesamthaften Umbaus der BÜ Eindeckung im Los 5 sind gemäß ALV Fahrbahn Neuschienen im Bereich des BÜ und der neuen Schwellen einzubauen. Gefährdung des Fertigstellungstermins des Bahnübergangs und somit verspätete Inbetriebnahme. Der Einbau von Neuschienen kann nur in den bereits eingetakteten Sperrpausen durchgeführt werden. Eine mit dem Wechsel des AN einhergehende Nichtnutzung dieser Sperrpause sorgt für erhebliche Verögerungen im Projekt, da Sperrpausen neu angemeldet und damit die IBN verschoben werden muss. /// LÄ5 Im Zuge des geänderten, gesamthaften Umbaus der BÜ Eindeckung im Los 5 mit Austausch der Inneplatten wird das System pontiSTRAIL mit Breitborden ohne Verlegefundament eingebaut. Gefährdung des Fertigstellungstermins des Bahnübergangs und somit verspätete Inbetriebnahme. Der Einbau des Systems kann nur in den bereits eingetakteten Sperrpausen durchgeführt werden. Eine mit dem Wechsel des AN einhergehende Nichtnutzung dieser Sperrpause sorgt für erhebliche Verögerungen im Projekt, da Sperrpausen neu angemeldet und damit die IBN verschoben werden muss /// LÄ04 Zur Beweissicherung ist eine Schadstoffuntersuchung der Bereitstellungsflächen bei Bü km 47,8 sowohl vor als auch nach der Nutzung der Flächen notwendig. Gefährdung des Fertigstellungstermins des Bahnübergangs und somit verspätete Inbetriebnahme. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Projektablauf führen und somit eine Gefärgdung für das Erreichen des IBN-Termins bedeuten. Zudem sind die Kapazitäten im Hinblick auf die Sperrpausen bereits bestmöglich eingetaktet.
- 14.05.2024 LÄ18 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich um die benötigten TK-Anlagen im Los 1 zu verkabeln bzw. zu muffen. Die Lieferung und Montage der beschriebenen Leistungen sind nicht im LV enthalten. Bestimmte Vorleistungen im Los 1 wurden durch den AN bereits erbracht. Ein Wechsel des AN sorgt für Erschwernisse in der Abgrenzung möglicher Mängelansprüche. Die beschriebenen Leistungen sind essentiell für die IBN des ESTW in Freihung. Im Falle einer Neuvergabe dieser Leístung ist in der IBN Termin am 15.07 nicht zu halten. Angemeldete Sperrpausen und Prüfbedarfe würden obsolet werden.
- 14.05.2024 LÄ19 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich um die benötigten TK-Anlagen im Los 2 zu verkabeln bzw. zu muffen. Die Lieferung und Montage der beschriebenen Leistungen sind nicht im LV enthalten. Bestimmte Vorleistungen im Los 2 wurden durch den AN bereits erbracht. Ein Wechsel des AN sorgt für Erschwernisse in der Abgrenzung möglicher Mängelansprüche. Die beschriebenen Leistungen sind essentiell für die IBN des ESTW in Weiherhammer. Im Falle einer Neuvergabe dieser Leístung ist in der IBN Termin am 15.07 nicht zu halten. Angemeldete Sperrpausen und Prüfbedarfe würden obsolet werden.
- 14.05.2024 LÄ17 Neubau des Reisendenüberwegs bei km 42,0 ist Bestandteil des Vertrags. Zur kompletten Fertgistellung des RÜ bedarf es der ausgewiesenen Geländer. Materialbestellung nicht Teil des ursprünglichen LVs. Baustelleneinrichtungsfläche zur Errichtung des RÜ nur zeitweise gemietet, eine Verlängerung ist mit hohen Komplikationen und Kosten verbunden. Wechsel des AN birgt zeitliches Risiko in der vorgesehenen Mietdauer nicht fertig zu werden. Neue Ausschreibung der Leistung mit Hinblick auf das IBN Datum am 15.07 nicht möglich, da der RÜ für die Inbetriebnahme relevant ist.
- 06.05.2024 LÄ16 Aufgrund von Verzögerungen im Projekt, welche vom AG nicht vorhergesehen werden konnten (Verzug der Planungsleistungen, Terminverschiebung des Systemausrüsters) verzögert sich die Durchführung der Bauleistungen im Los 4 über den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt hinweg. Dem Bau-AN entstehen zusätzliche Gemeinkosten, welche hier zur Anzeige gebracht werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert und beinhaltet nach wie vor die im Hauptvertrag vereinbarten Bauleistungen entlang der Strecke 5060. Für Los 4 bedeutet dies konkrekt Bauleistungen am BÜ km 43,833.
- 26.03.2024 Am BÜ km47,8 besteht Sturzgefahr für die Straßenverkehrsteilnehmer. Es handelt sich um einen außervertraglichen Umstand, da der AN nicht für Arbeiten am BÜ 47,8 (Los 5) beauftragt ist, aber in dem Fall aushelfen konnte. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, da die auftragsprägenden Elemente des Auftrags nach wie aus der bauchtechnischen Anpassung der BÜs so des gewerkeübergreifenden Tiefbaus bestehen.
- 26.03.2024 Aufgrund des Umbaus des BÜ km 26,1 ist es notwendig die Kabel S915 und S905 vorzeitig umzuverlegen. Nur so ist es möglich, das bestehende Betonschalthaus abzureißen. Ein Wechsel des kurz vor IBN des BÜ geht mit Verzögerungen im Leistungsablauf einher, welche die eigentliche IBN des BÜ verzögert. Bereits gebundene Abnahmeprüfer und IBVs sowie Kapazitäten seitens des BÜ Ausrüsters müssen neu bestellt werden. Vor dem Hintergund der IBN des Projekts im Sommer 2024 ist eine Neuvergabe der aktuell laufenden Bauleistungen am BÜ km 26,1 äußerst kritisch, da eine schnelle Disposition und Arbeitsfähigkeit des neuen AN nicht gewährleistet ist. Die IBN zum vorgesehenen Zeitpunkt ist somit gefährdet.
- 26.03.2024 Aufgrund der nicht geplanten Errichtung von Bauzwischenzuständen kommt es zu Differenzen in der ausgeschriebenen Planungsleistung und den neuen Planunterlagen. Diese Diskrepanz macht es notwendig eine unvorhergesehene Baufeldfreimachung durchzuführen. Durch Wechsel des AN kurz vor der geplanten Fetigstellung der Bauarbeiten am BÜ km 27,7 würden Unterbrechungen im Leistungsablauf entstehen, welche die IBN des BÜ gefährden. Gebundene Kapazitäten bzgl. des BÜ-Ausrüsters, Abnahmeprüfer und IBV fallen infolgedessen weg und müssen neu eingetaktet werden. Vor dem Hintergund der IBN des Projekts im Sommer 2024 ist eine Neuvergabe der aktuell laufenden Bauleistungen am BÜ km 27,7 äußerst kritisch, da eine schnelle Disposition und Arbeitsfähigkeit des neuen AN nicht gewährleistet ist. Die IBN zum vorgesehenen Zeitpunkt ist somit gefährdet.
- 26.03.2024 Aufgrund von Verzögerungen im Projekt, welche vom AG nicht vorhergesehen werden konnten, verzögert sich die Durchführung der Bauleistungen im Los 1 über den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt hinweg. Dem Bau-AN entstehen zusätzliche Gemeinkosten, welche hier zur Anzeige gebracht werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert und beinhaltet nach wie vor die im Hauptvertrag vereinbarten Bauleistungen entlang der Strecke 5060. Für Los 1 bedeutet dies konkret Bauleistungen am BÜ km 27,7 und am ESTW-A Freihung.
- 26.03.2024 Kabelanbindung der UT-Taste bei km 40,81 an die Querung km 40,769 nötig. Dies geht aus einer Differenz der zugrundeliegenden Planungen hervor. Ausführung in Form eines GFK-Trogs, da dieser durch ein Entwässerungsgraben verläuft. Zeitlicher Zwang der Baumaßnahme, da BÜ kurz vor der IBN. Funktionierende UT-Taste für die Abnahme und IBN des BÜ bei km 39,6 von Relevanz. Ohne eine Anbindnung kann diese zwangsläufig nicht funktionieren. Wechsel des AN sorgt für Verschiebung der Bauausführung und somit Verschiebung der IBN.
- 26.03.2024 Um den Baufortschritt an den drei genannten BÜs zu gewährleisten, ist die vorgesehen Baufeldfreimachung durch Umverlegung der Kabel zwingend erforderlich. Bau an den Bahnübergängen schon weit fortgeschritten, durch ein Wechsel des AN wird nicht mehr hinreichend erkennbar sein, welchem AN der AG Mängelansprüche geltend machen kann.8 IBN der BÜs bereits mit sämtlichen Abnahmeprüfern, IBVs und weiteren Beteiligten eingetaktet. Ein Wechsel des AN gefährdet diesen terminlichen Zwangspunkt. Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist ein zeitnaher neuer Abnahmetermin nicht gewährleistet.
- 26.03.2024 Durch terminliche Verschiebungen beim Systemausrüster des Bahnübergangs muss die VAO nachträglich verlängert werden. Diese Verschiebung konnte nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags besteht nach der Änderung nach wie vor in der bautechnischen Anpassung des BÜ km 39,6. An der vorgesehenen Technik und Ausführung ändert sich nichts.
- 26.03.2024 Zur Abnahme und IBN des BÜ km 27,7 ist eine Vollsperrung der Straße von Nöten. Die zugrunde liegende VAO wird vom Bau-AN gestellt und ist eine nicht vorhergesehener Umstand, welcher nicht vertraglich geregelt ist. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, da die auftragsprägenden Elemente des Auftrags nach wie vor aus der bauchtechnischen Anpassung der BÜs sowie des gewerkeübergreifenden Tiefbaus bestehen.
- 26.03.2024 Aufgrund von Verzögerungen im Projekt, welche vom AG nicht vorhergesehen werden konnten (Verzug der Planungsleistungen, Terminverschiebung des Systemausrüsters) verzögert sich die Durchführung der Bauleistungen im Los 2 über den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt hinweg. Dem Bau-AN entstehen zusätzliche Gemeinkosten, welche hier zur Anzeige gebracht werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert und beinhaltet nach wie vor die im Hauptvertrag vereinbarten Bauleistungen entlang der Strecke 5060. Für Los 2 bedeutet dies konkrekt Bauleistungen am BÜ km 39,6, am RÜ km 42,084 und am ESTW-A Weiherhammer.
- 26.03.2024 Um die Wiederaufnahme der Bauleistungen zu gewähreisten, ist eine fachmännsiche Sicherung der Kabeltrasse und der Baustelleneinrichtung sicherzustellen. Nur so können Schäden aufgrund des vorherrschenden Frostes oder aufgrund von Schneefall an Maschinen und Kabeltrassen vermieden werden. Die Beauftragung eines weiteren AN für den Weiterbetrieb der vom ursprünglichen AN errichteten und betriebenen Baustelle ist rechtlich gesehen kritisch. Im Falle von Schäden an bereits errichteten Bauten oder an der Kabeltrasse im Zuge des AN-Wechsels ist nicht sichergestellt, welchem AN der AG mögliche Mängelansprüche geltend machen kann. Es ist in dem Falle schwer nachzuweisen, ob mögliche Schäden schon vor Leistungsbeginn des neuen AN vorhanden waren. Ein Wechsel des AN gefährdet die für im Sommer 2024 angedachte IBN des Projekts, da die Einsatzplanung des aktuellen AN mit der BÜW und dem Systemausrüster abgestimmt ist. Die Kapazitäten sind im Hinblick auf Sperrpausen bestmöglich eingetaktet.
- 01.02.2024 LÄ 19 - Der Schacht am BÜ km 26,1 muss um 90° gedreht werden, um einen regelkonformen Einbau des Betonschalthauses (BSH) zu gewährleisten. Einbau des BSH in ursprünglichen Schacht nicht möglich. Einbau weiterer Kabelschutzrohre und Herstellen von Kernbohrungen zur Anbindung des BSH, Lichtzeichen und Schrankenantrieben gemäß Einbauanweisung des Systemherstellers. Ohne diese kann die Anlage nicht korrekt verkabelt und angeschlossen werden. Eine erneute Vergabe der Leistung geht mit erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf einher. Die zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzungen für zetilich nachfolgende Arbeiten des bereits gebundenen Systemausrüsters am Bahnübergang. Dieser ist bereits mit Personal und zeitlichen Zwängen für das Bauvorhaben eingetaktet. Auswirkungen auf bereits angemeldete und genehmigte Sperrpausen. Gefährdung des IBN-Termins des gesamten Projekts durch zeitliche Verschiebung der Baumaßnahmen am BÜ km 26,1 infolge einer erneuten Ausschreibung.
- 01.02.2024 LÄ 12 - Der Schacht am BÜ km 26,1 muss um 90° gedreht werden, um einen regelkonformen Einbau des Betonschalthauses (BSH) zu gewährleisten. Einbau des BSH in ursprünglichen Schacht nicht möglich. Einbau weiterer Kabelschutzrohre und Herstellen von Kernbohrungen zur Anbindung des BSH, Lichtzeichen und Schrankenantrieben gemäß Einbauanweisung des Systemherstellers. Ohne diese kann die Anlage nicht korrekt verkabelt und angeschlossen werden. Eine erneute Vergabe der Leistung geht mit erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf einher. Die zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzungen für zetilich nachfolgende Arbeiten des bereits gebundenen Systemausrüsters am Bahnübergang. Dieser ist bereits mit Personal und zeitlichen Zwängen für das Bauvorhaben eingetaktet. Auswirkungen auf bereits angemeldete und genehmigte Sperrpausen. Gefährdung des IBN-Termins des gesamten Projekts durch zeitliche Verschiebung der Baumaßnahmen am BÜ km 26,1 infolge einer erneuten Ausschreibung. Notwendigkeit der Änderung aufgrun
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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