AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Übersetzungssoftware (01/U/2026)
Stammdaten
- Auftraggeber
- IKK classic, Erfurt
- Veröffentlicht
- 29.09.2026
- Frist (Submission)
- 09.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48740000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung einer leistungsfähigen, skalierbaren und benutzerfreundlichen Softwarelösung, die bei der effizienten, qualitätsgesicherten und datenschutzkonformen Übersetzung wissenschaftlicher, administrativer und technischer Inhalte unterstützt. Die Lösung muss sowohl für automatisierte Übersetzungen als auch für die Einbindung menschlicher Übersetzungsleistungen geeignet sein und insbesondere den Anforderungen an Mehrsprachigkeit in der Kunden-Kommunikation gerecht werden. Darüber hinaus umfasst der Leistungsgegenstand die Bereitstellung eines zentralen Lizenz- und Benutzerverwaltungsdienstes sowie die Erbringung von Support- und Wartungsleistungen über die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags. Die anzubietende Übersetzungssoftware muss als cloudbasierte Lösung bereitgestellt werden. Eine lokale Installation auf Servern oder Endgeräten des jeweiligen Auftraggebers ist nicht vorgesehen und wird nicht akzeptiert. Für mobile Apple Endgeräte wird eine App bereitgestellt. Die Software muss über einen webbasierten Zugang (z. B. über einen gängigen Internetbrowser) nutzbar sein. Die Mindestanforderungen sind in der Leistungsbeschreibung benannt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.