AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 14:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/64ce786c-e2fb-4054-92d6-979df47b85f6/

Vergabe von ÖSPV-Leistungen in den Stadtverkehren Rendsburg und Eckernförde

Notice-ID: 64ce786c-e2fb-4054-92d6-979df47b85f6 · Procedure-ID: 103f6c32-0f7b-4fb9-ab51-b93c04ea0cd6

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Rendsburg-Eckernförde, Rendsburg
Veröffentlicht
20.12.2025
Frist (Submission)
23.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen in den Stadtverkehren Rendsburg und Eckernförde. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Der Bieter kann entweder auf eines oder auf zwei Lose ein Angebot einreichen. Ein Gesamtangebot für beide Lose ist nicht zulässig. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistung beginnt am 01. Januar 2027 und endet am 31. Juli 2036. Nähere Bestimmungen enthalten die öffentlich einsehbaren Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.07.2036

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
89 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).