AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXVHYRHYTSWNT0DX/documents) · Abgerufen am 26.08.2026 19:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/64cf0ac4-ca25-4ddc-9b73-0e22255c3267/

Verlängerung Microsoft Lizenzen

Notice-ID: 64cf0ac4-ca25-4ddc-9b73-0e22255c3267 · Procedure-ID: 42b54c8a-1dc6-484a-80d0-1165b77e822e

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Unna - Der Landrat, Unna
Veröffentlicht
10.11.2025
Frist (Submission)
05.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Zum 31.12.2025 laufen die bestehenden Lizenzverträge für den Verwaltungsbereich (BMI, Enterprise Agreement) als auch für den Schulbereich (FWU) aus. Ziel dieser Ausschreibung ist die nahtlose dreijährige Weiternutzung (01.01.2026 - 31.12.2028) der bisher über die vorgenannten Rahmenverträge erworbenen bzw. genutzten Microsoft-Software-Produkte. Hierfür sollen die notwendigen Rahmenverträge im Enterprise Agreement (EA) für den Verwaltungsbereich als auch für den Schulbereich (FWU) für drei Jahre neu abgeschlossen werden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).