AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/64f29b0a-d576-4164-b1cc-e0112e281cd3/

Neubau Erich Kästner-Grundschule mit Kindergarten St. Theresia - 726 - Los 1 Objektplanung Gebäude und Innenräume und Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung

Notice-ID: 64f29b0a-d576-4164-b1cc-e0112e281cd3 · Procedure-ID: 281b3b66-a51e-44c4-be43-8545deefa860

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle-, Graben-Neudorf
Veröffentlicht
17.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
2.011.257 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) - Los 1: Architektenleistungen: Objektplanung Gebäude und Innenräume i.S.v. §§ 33 bis 37 mit Anlage 10 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen und Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung i.S.v. §§ 49 - 52 mit Anlage 14 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
03.02.2025
Ende
31.12.2033

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).