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B202 Bütteleck - Friedrichstadt, Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 5-6, 1. BA
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Rendsburg · Rendsburg · Schleswig-Holstein · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Ingenieurgemeinschaft Sass & Kollegen GmbH Kleines Unternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Der LBV-SH plant die Sanierung der B 202 zwischen der B 5 (Bütteleck) und dem Knotenpunkt mit der L 156 in Friedrichstadt im Kreis Nordfriesland. Die Maßnahmen beginnen an der Anschlussstelle B 5 / B 202 im Westen und enden südlich der Einmündung B202 / L156 in Friedrichstadt kurz vor der Eiderbrücke. Diese Planungsaufgabe beschränkt sich auf den ersten Bauabschnitt dieser Maßnahme. Bestandteile der Ausschreibung sind die Leistungsphase 5 und 6. Es erfolgt im Wesentlichen eine Erneuerung der Asphaltbinder- und Deckschicht. Der 1. Bauabschnitt ist 3,240 km lang und verläuft von Bütteleck (Bau-km 0+000) bis zum Beginn des Kreisverkehrs am Ortseingang von Friedrichstadt (Bau-km 3+240).
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 42 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurgemeinschaft Sass & Kollegen GmbHZuschlagswert 39.589 €1 Veröffentlichung
- 29.07.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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