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Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Landshut, der Stadtwerke Landshut und der Hl. Geistspitalstiftung Landshut
Stadt Landshut · Landshut · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Die Stadt Landshut ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern im Freistaat Bayern mit rund 75.000 Einwohnern. Die Stadt Landshut ist Arbeitgeber von ca. 1.454 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern inklusive Beamtinnen und Beamte, von denen 1.247 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inklusive Beamtinnen und Beamte zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing berechtigt sind. Voraussichtlich 116 Beschäftigte werden im Zeitraum eines Jahres bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing erreichen. Die Stadtwerke Landshut sind ein kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut. Die Stadtwerke sind Arbeitgeber von ca. 478 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von denen 380 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teil-nahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Die Hl Geistspitalstiftung Landshut betreibt die beiden Alten- und Pflegeheime Hl. Geistspital und Magdalenenheim. Die Hl Geistspitalstiftung ist Arbeitgeber von derzeit ca. 170 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von denen 124 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Voraussichtlich 30 Personen werden im Zeitraum der nächsten 2 Jahre bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung erreichen. Ziel der Auftraggeber ist es zum einen, einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und die von der Bayerischen Staatsregierung gesetzten Vorgaben einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 nach Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) zu erreichen. Dies umfasst insbesondere eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, sodass auch eine Förderung des Radverkehrs erfolgen soll. Zum anderen soll die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und A
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Die Stadt Landshut und angeschlossene Einrichtungen suchen einen Kooperationspartner für ein Fahrradleasing-Programm für ihre Beschäftigten mittels Entgeltumwandlung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog nach WichtigkeitQualität
Die festgelegten qualitativen bzw. leistungsbezogene Kriterien werden nach Maßgabe des sog. umgekehrten Schulnotensystems unter Berücksichtigung der Zielerreichungs-grade mit Bewertungspunkten von 1 (= schlechteste erreichbare Punktzahl) bis 6 (= beste erreichbare Punktzahl) bewertet. Es werden ausschließlich ganzzahlige Punktwerte ver-geben. Die im jeweiligen Leistungskriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit dem dafür festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert und in Summe in die Wertung eingestellt (gewichteter Gesamtpunktwert = L). Die Wertung der nachfolgenden leistungsbezogenen Kriterien und deren Gewichtung er-folgt auf Grundlage der Angaben der Bieter nach Maßgabe der folgenden Festlegungen. - Konzept zur Auftragsdurchführung: Der Bieter hat in dem Konzept darzustellen und zu erläutern, wie er die wesentlichen Maßnahmen in organisatorischer und kommunikativer Hinsicht zur Einhaltung der vertraglichen Vorgaben konkret umsetzen wird: - Aspekte der Organisation - Aspekte der Kommunikation Weiterführende Informationen: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/58adafb2-452e-41f3-8f69-143c9e5ebfa5/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). ###### Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 17.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 149 Tage nach Fristende
Auftragnehmer JobRad GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 3.800 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 124 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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