AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 18:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/652342b5-8875-45e1-a5b2-39baebc8b836/

SWU-VLI | Verkehr Ladeinfrastruktur

Notice-ID: 652342b5-8875-45e1-a5b2-39baebc8b836 · Procedure-ID: 15151d2a-6ea4-4a3e-a7ff-02d379147458

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Stammdaten

Auftraggeber
SWU Verkehr GmbH, Ulm
Veröffentlicht
06.11.2025
Frist (Submission)
08.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311000 — Bauleistungen
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Errichtung von Ladeinfrastruktur auf dem Gelände der SWU. Die Ladeinfrastruktur soll auf einem freien Gelände mit teilweise gebundener Decke installiert werden und 20 Fahrzeuge versorgen. Es werden 2 Pantographen-Lader installiert, um die neu beschafften Elektrobusse der SWU zu laden. Diese sollen eine Leistung von je 300 kW im Dauerbetrieb bereitstellen, bei einer Gleichzeitigkeit von 0,5. Ebenso werden 18 Stecker Lader CCS Typ 2 installiert. Diese sollen eine Leistung von je 60 kW im Dauerbetrieb bei einer Gleichzeitigkeit von 1 bereitsstellen. Bei einer geringeren Gleichzeitigkeit soll eine Spitzenleistung von 150 kW möglich sein. Auf dem Grundstück stehen mittelspannungsseitig 2MW zur Verfügung.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).