Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Bekanntmachung vergebener Auftrag: Laboraustattung

Technische Universität München · München · Bayern · Landesbehörde

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Bekanntmachung vergebener Auftrag: Laboraustattung
    🏆 regineering GmbH · Preith
Auftragnehmer
  • regineering GmbH · Preith
Geschätzter Wert 2.700.000 €
Eingegangene Angebote 4
Zuschlagsdatum 13.04.2026

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: regineering GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Auftragsgegenstand ist die Neuausstattung von Laborräumen in einem Neubau der TU München in Garching.
  • Es handelt sich um verschiedene Labortypen wie chemisch-analytische, chemisch-bauphysikalische und chemisch-biologische/gentechnische Labore.
  • Der geschätzte Auftragswert liegt bei 2.700.000 EUR.
  • Die Ausstattung muss den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Labortypen und Sicherheitsstufen entsprechen.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Am Standort der Technischen Universität München in Garching wird in zwei Bauabschnitten ein mehrgeschossiges Laborgebäude mit anteiligen Büroflächen errichtet. Das Gebäude soll von den Lehrstühlen für naturwissenschaftliche Didaktik und Teilen der Bauchemie ("NDB") genutzt werden. Das Gebäude wird aus 4 Vollgeschossen (Erdgeschoss und 3 Obergeschosse) und einen Staffelgeschoss errichtet. Gegenstand des Auftrags ist die fachgerechte Neuausstattung der Laborräume dieses Gebäudes nach Kostengruppe 473 gemäß DIN 276:2018-12 im Rahmen des 2. Bauab-schnitts. Bei den auszustattenden Laboren handelt es sich im 1. Obergeschoss um größtenteils chemisch-analytische Labore gemäß GefStoffV, im 2. Obergeschoss um chemische-bauphysikalische Labore gemäß GefStoffV und im 3. Obergeschoss um chemisch-biologische bzw. gentechnische Labore der Schutz- und Sicherheitsstufen 1 gemäß GenTSV bzw. 2 gemäß BioStoffV.

Änderungen am Verfahren

3 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. ✏️ Änderung

    Ergänzende Informationen

  2. 📅 Frist verlängert🧾 Zuschlagskriterien

    Anpassung Gewichtungen Zuschlagskriterien, Verlängerung Angebotsfrist

  3. 📋 Eignungskriterien

    Ziffer 5.1.9. Eignungskriterien, Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz, Beschreibung des Auswahlkriteriums muss lauten wie folgt: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bieters von mindestens 5.000.000 EUR netto in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Bekanntmachung vergebener Auftrag: Laboraustattung
  • Angebotssumme brutto 0,8 %
    Preis

    Der Bieter hat mit dem Angebot eine Angebotssumme brutto zu benennen und hierzu - das vollständig bepreiste Leistungsverzeichnis sowie - Angaben zur Preisermittlung entsprechend den VHB Bayern Formblättern 221 oder 222 zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen. Die Angebotssumme brutto muss sämtliche Kosten des Auftragnehmers abdecken. Der Auftragnehmer erklärt sich mit Abgabe eines Angebots mit einer Bindefrist von 2 Monaten nach Ablauf der Angebotsabgabefrist einverstanden.

  • Zeitraum zwischen Störungsmeldung und Beginn Störungsbeseitigung vor Ort 0,2 %
    Qualität

    Der Bieter hat mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - "Zeitraum zwischen Störungsmeldung und Beginn Störungsbeseitigung vor Ort" zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen. Der Bieter hat in dem Formblatt anzugeben, innerhalb welcher Frist (in Stunden, als ganze Zahl anzugeben) nach Eingang einer Störungsmeldung über die offiziell benannten Meldekanäle (Telefonhotline, E-Mail oder Ticketportal) er spätestens mit der Störungsbeseitigung durch qualifiziertes Personal vor Ort in den Laborräumen des Auftraggebers beginnen kann. Die Zeitspanne ist als Zeitraum zwischen dem registrierten Eingang der Störungsmeldung im System des Auftragnehmers (Zeitstempel im Ticketsystem, Eingang E-Mail bzw. Hotline-Protokoll) und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn des Technikers in den Laborräumen zu verstehen. Für die Angaben ist von üblichen Servicezeiten (Montag bis Freitag, 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) auszugehen. Eine Unterscheidung in Störungsklassen bzw. Störungsgrade erfolgt nicht. Es ist eine ganze, konkrete Zahl anzugeben. Zusätzlich ist die Angabe des Zeitraums zu plausibilieren. Hierzu kann der Bieter bspw. Angaben zu seinen etwaigen Service-Standorten bzw. der Service-Standorte seiner etwaig hierzu eingesetzten Unterauftragnehmer machen. Der Wertung unterfällt allein der angegebene Zeitraum in Stunden. Die Plausibilisierung dient der Überprüfung der Angabe. Der vom Bieter angebotene Zeitraum wird im Falle der Beauftragung verbindlicher Vertragsbestandteil.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB und § 19 EU Abs. 2 Satz 4 VOB/A darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB und § 19 EU Abs. 2 VOB/A geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 64 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer regineering GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 14.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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2.700.000 €
Geschätzter Wert
5,4× Branchen-Median (?)

Vergabenummer TUM NDB
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 14.04.2026
CPV-Codes (3) 45214600 · Bauleistungen
45214610 · Bauleistungen
45214400 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Angebote 4
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 7,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Garching
Laufzeit 13.04.2026 – 09.10.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
regineering GmbH · Preith

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
regineering GmbH
Vertrag 13.04.2026

Ø Bieter in der Branche 7.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 337.498 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 102.183 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 56 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

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