AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121011170) · Abgerufen am 17.08.2026 15:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/653b06eb-5aa6-4ed5-9dee-1a8bbdb8dacb/

Kooperationsvertrag KonzVgV Rahmenvereinbarung Firmenfitness-Verbund div. Dienststellen in Schleswig-Holstein

Notice-ID: 653b06eb-5aa6-4ed5-9dee-1a8bbdb8dacb · Procedure-ID: 42c8cc56-ab02-4514-9caf-da0bec6a998e

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Stammdaten

Auftraggeber
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
Veröffentlicht
29.11.2024
Frist (Submission)
17.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
CPV-Code
92620000 — Freizeit und Kultur
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten/ Staatskanzlei, beabsichtigt den Abschluss eines Kooperationsvertrages über eine Firmenfitness-Verbundlösung. Das Verfahren wird als Konzessionsvergabe ausgeschrieben. Die Staatskanzlei möchte den rund 60.000 Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung zum 01.05.2025 ein Firmenfitnessangebot mit vielfältigen digitalen und analogen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten anbieten, das eine individuelle Nutzbarkeit gewährleistet. Das Angebot soll den Beschäftigten Zugang zu einem großen Netzwerk an zahlreichen Sport-, Fitness- und Wellnesseinrichtungen bieten. Von Sport-, Fitness- und Wellnesseinrichtungen (-angeboten) sind beispielsweise erfasst: • Sport, allgemeine Fitness (beispielsweise Ausdauer, Bewegung, Koordination, Kraft) sowie, • Wellness (beispielsweise Stressbewältigung, Ernährung, Entspannung, Yoga, Sauna, Meditation). Die Präsenzangebote sollen möglichst flächendeckend innerhalb der Landesgrenze Schleswig-Holsteins sowie am Dienstort Berlin angeboten werden.Zusätzlich sollen digitale Angebote für die Sport-, Fitness- und Wellnesseinrichtungen im obigen Sinne in Form von Apps und Livekursen vor allem den Beschäftigten zur Verfügung stehen, die weit entfernt von Studios/Einrichtungen arbeiten bzw. wohnen. Ziel ist der Abschluss eines landesweit geltenden Vertrages mit einem Verbundanbieter für Firmenfitness, der vergünstigte Einzelverträge mit den Landesbeschäftigten schließt, sowie den Beschäftigten ein erprobtes appgestütztes Verfahren für die Nutzung zur Verfügung stellt. Das Land Schleswig-Holstein erwartet einen kostenneutralen, einfachen, digitalen Prozess. Die Beschäftigten sollen sich in einem Online-Portal mit einem Anmelde-Code des Anbieters registrieren können. . Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Leistungsbeginn ist der 01.05.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, sofern nicht das Land Schleswig-Holstein der Vertragsverlängerung widerspricht. Das späteste Vertragsende ist der 30.04.2029. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgenden Höchstmenge für die Dienstleistung: Die Höchstmenge an Mitarbeitende beträgt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren insgesamt 12.000. Bei Erreichen der Höchstmenge endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
30.04.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).