Vertrag geändert (2024) Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle
Geändert: Die Maßnahmen auf den Betriebsstellen Hassum und Kessel wurden in den Ausschreibungsunterlagen auf Grund der Planungsähnlichkeit und insbesondere der …

KA Hassum und KA Kessel: Überleitung der Abwässer zur KA Goch - Planungsleistungen

Niersverband · Viersen · Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der Planungsleistungen zu den in Abschnitt II.2 angegebenen Leistungsbildern für die ebenfalls in Abschnitt II.2 näher beschriebene Überleitung der Abwässer zur KA Goch und den dazugehörigen Neu- und Umbaumaßnahmen auf den Kläranlagen Hassum, Kessel und Goch.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Vergabe von Planungsleistungen für die Überleitung von Abwässern zur Kläranlage Goch sowie Neu- und Umbaumaßnahmen auf den Kläranlagen Hassum, Kessel und Goch.

Der Auftrag umfasst die Leistungsbilder gemäß Abschnitt II.2. Es werden Nachweise für die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit erwartet.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vertragsänderung Sie sind hier

    Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt

    3 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 6.466 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 141.461 €
Median 396.501 €
Oberes Quartil 1.058.774 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

23.775 €
Vertragswert

Vergabenummer interne Vergabenummer 100.285/ ELViS ID E76163397
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Niersverband
Standort Viersen, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 27.11.2024
CPV-Codes (5) 71240000 · Architektur und Ingenieurwesen
71356400 · Architektur und Ingenieurwesen
71333000 · Architektur und Ingenieurwesen
71334000 · Architektur und Ingenieurwesen
71521000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Kleve
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Enseidon GmbH · Willich

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vertragsänderung (?)
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertrag 28.08.2024

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 257.227 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 103.756 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 39%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/3 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vertrag geändert (2024)). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Niersverband · Viersen

vergabeaw@niersverband.de
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