AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.04.2026 17:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/659db92a-86fa-4fe1-ab96-2661ba54d247/

Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Zweiradtrikots und Zipp-Off Hosen für die Polizei NRW

Notice-ID: 659db92a-86fa-4fe1-ab96-2661ba54d247 · Procedure-ID: 5e212310-b3e0-4192-bc65-b3b49a95d53b

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen, Duisburg
Bezugsberechtigte
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen; Vergabemarktplatz NRW
Veröffentlicht
25.07.2025
Frist (Submission)
08.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
18000000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem oder zwei Wirtschaftsteilnehmern zwei Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Zweiradtrikots und Zipp-Off Hosen für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die Zweiradtrikots und Zipp-Off Hosen werden Teil der Ausrüstung der Fahrradstaffel. Die Ausschreibung erfolgt in zwei (2) Fachlosen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
102 Tage

Verfahrensverlauf — alle 4 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).