AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über den Abruf von Support, Pflege und Programmierleistungen für das Client-Server-System zur Hochwasservorhersage "Delft-FEWS" 2026-2030
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW, Recklinghausen
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
- Frist (Submission)
- 09.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rahmen-Höchstwert
- 336.134 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) verfolgt unter anderem vor dem Hintergrund der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) das Ziel, die nachteiligen Folgen während eines Hochwasserereignisses durch Maßnahmen der Informationsvorsorge zu reduzieren. Prognosen zur Entwicklung von Abfluss- und Wasserstandverhältnissen sind dabei eine wichtige Voraussetzung für die frühzeitige Vorbereitung auf Hochwasserereignisse. Hierzu betreibt das LANUK NRW ein Hochwasservorhersagesystem mit der Software Delft-FEWS. Für das bestehende Client-Server System der Software sind regelmäßige Support und Wartungsarbeiten einschließlich Störungsbeseitigungen erforderlich. Der Betrieb von Produktiv-, Redundanz- und Testsystem für eine performante und die stabile Bereitstellung von Vorhersagen ist zu gewährleisten. Außerdem ist die Weiterentwicklung der Systeme kontinuierlich zu unterstützen. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV europaweit ausgeschrieben.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 57 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.