Mehr Details
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
DB Netz AG · Karlsruhe · Baden-Württemberg
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Baden-Württemberg passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Beschreibung
Dienstleistungskategorie Nr. 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen für den PfA 7.1 "Offenburger Tunnel" durch die DB Netz AG.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
-
Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
12 Veröffentlichungen
- 11.05.2026 NA 95 Im Zuge der weiteren Planungsphase hat sich ergeben, dass nicht mehr von einer Totalsperrung unmittelbar nach der IBN der NBS und der Verbindungskurve für den Ausbau der Rheintalbahn südlich der Verbindungskurve auszugehen ist, sondern die Strecke weiterhin fahrplanmäßig befahrbar sein muss. Das hat zur Folge, dass ein zusätzlicher Bauzustand bei den Verkehrsanlagen, der LST sowie der OLA zu planen ist. Dieser Sachverhalt war zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Vergabe im Jahre 2016 noch nicht bekannt. Der AN hat bereits detaillierte Kenntnisse und sich einen großen planerischen Wissensvorrat angeeignet, der Inhalt der Planungsleistung ist bereits vorhanden, Programme und Modelle können wiederverwendet werden. Der weitere Bauzustand muss auf Basis der bereits vorhandenen Unterlagen erstellt werden. Dadurch schließt sich ein Wechsel des AN´s aus. Im Hinblick darauf, dass der Planer bereits eine weit fortgeschrittene Planung erarbeitet hat und die Leistung nur in Absprache mit weiteren, bereits bekannten Planern erfolgen muss, wäre der Wechsel des AN´s mit hohen Zusatzkosten verbunden und würde das Projekt in erheblichen zeitlichen Verzug bringen.
- 07.05.2026 NA 67 Im Zuge der vertieften Planung im Leistungsbild Verkehrsanlagen hat sich ein zusätzlicher Abstimmungsbedarf ergeben, der über das ursprünglich beauftragte Maß hinausgeht. Im Einzelnen sind zusätzliche Abstimmungstermine erforderlich, da sich im Rahmen der fortschreitenden Detailbearbeitung neue Sachverhalte ergeben haben, die zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht erkennbar waren. Diese betreffen einen erweiterten Planungsumfang infolge neu hinzugetretener bzw. konkretisierter Randbedingungen. Insbesondere ist eine intensive Abstimmung mit weiteren Projektbeteiligten erforderlich geworden, da zusätzliche fachliche Schnittstellen entstanden sind. Der hierdurch verursachte Mehraufwand war weder im ursprünglichen Leistungsbild noch in der zugrunde liegenden Kalkulation berücksichtigt. Der zusätzliche Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer zusätzlich notwendigen Leitung, die nicht Vertragsbestandteil war und deren Erfordernis sich erst im Verlauf der Planung herausgestellt hat. Dieser Sachverhalt war bei Vertragsschluss im Jahr 2016 nicht absehbar. Da eine Planungsbasis bereits vorhanden ist , schließt sich ein Wechsel des AN aus technischer Sicht aus. Im Hinblick darauf, dass der Planer bereits eine weit fortgeschrittene Planung erstellt hat und ein neuer AN zunächst diesen Wissensstand erlangen müsste, wäre der Wechsel des AN mit hohen Zusatzkosten und zeitlichem Verzug verbunden.
- 06.05.2026 NA 53 & 86 Bisheriger Planungsauftrag im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 7.1 (Appenweier-Hohberg) umfasst u.a. die Erstellung Umweltplanung. Für die Ermittlung von Ersatzflächen um den Kompensationsbedarf zu decken, müssen Flächen gesucht werden. Da die Kriterien und Suchräume für Kompensationsflächen durch die Umweltplaner bewertet werden, können diese dann auch nur bei Eignung direkt ins System eingetragen werden. Somit erfolgt hier die Abarbeitung in einem Schritt. Der Flächenbedarf übersteigt deutlich das übliche Maß, um das übliche Vorgehen und kann dort zeitlich nicht abgebildet werden. Durch das hohe Maß an Flächenbedarf und das iterative Vorgehen (anfragen, prüfen, bewerten, Eignung ermitteln, weiterer / noch offener Bedarf: anfragen…) ergeben sich Synergien bei der Abarbeitung durch die Umweltplanung. So kann Zeit gespart werden.
- 28.04.2026 Die strategische Erstanmeldung der Sperrzeitbedarfe und Baukapazitätsbedarfe im DB-System PzE für die Jahre 2024 bis 2027 war nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs. Beauftragt waren ausschließlich die Erarbeitung und Eingabe der Anmeldungen für die bereits definierten Zeiträume. Im Zeitraum von 01/2023 bis 03/2023 erfolgte die Erstanmeldung der Sperrpausen im PzE für die Jahre 2024 bis 2027. Dies schließt auch die in diesem Zusammenhang erforderliche Überarbeitung der Sperrskizzen und der Bauzeitenplanung ein. Die Leistung war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder in diesem konkreten Umfang noch in ihrer zeitlichen Fortführung über die ursprünglich beauftragten Anmeldezeiträume hinaus absehbar. Dieser Sachverhalt war bei Vertragsschluss im Jahr 2016 nicht absehbar. Da eine Planungsbasis bereits vorhanden ist, schließt sich ein Wechsel des AN aus technischer Sicht aus. Im Hinblick darauf, dass der Planer bereits eine weit fortgeschrittene Planung erstellt hat und ein neuer AN zunächst diesen Wissensstand erlangen müsste, wäre der Wechsel des AN mit hohen Zusatzkosten und zeitlichem Verzug verbunden.
- 23.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 30.07.2025 Im Zuge der Veröffentlichung der Weisung "Änderung der Ausrüstungsstrategie für Gleiswechselbetrieb und Überleitverbindungen" der damaligen DB Netz AG mit Stand 26.01.2020 wurde eine erneute EBWU (Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung) durch die damalige DB Netz AG notwendig und durchgeführt. Im Ergebnis wurde im Planfeststellungsabschnitt 7.1 folgende erforderliche infrastrukturelle Maßnahme festgestellt: Neue Weichenverbindung am Abzweig Schutterwald. Daher muss diese Weichenverbindung in die Planung integriert werden. Diese Erfordernisse wurden erst im Zuge der Entwurfsplanung ersichtlich und konnten daher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 2016 nicht berücksichtigt werden.
- 14.07.2025 Auch in TED EU publiziert
- 11.07.2025 Im ursprünglichen Projektauftrag war auf Grundlage betrieblicher Vorgaben eine maximale Längsneigung von 6 ‰ verbindlich festgelegt und entsprechend in die Planung integriert. Diese Vorgabe stellte eine wesentliche Randbedingung dar, von der nicht abgewichen werden durfte. Im weiteren Projektverlauf wurde nun durch den Betrieb signalisiert, dass eine Längsneigung von bis zu 8 ‰ technisch vertretbar und betrieblich akzeptabel wäre. Diese Neubewertung eröffnet zusätzliche planerische Optionen, die in der ursprünglichen Aufgabenstellung nicht berücksichtigt werden konnten. Die Erhöhung der Längsneigung, außerhalb des Tunnels in bergmännischer Bauweise, bietet das Potenzial, sowohl bauliche Abläufe zu vereinfachen als auch signifikante Einsparungen bei Bauzeit und Kosten zu realisieren. Aus wirtschaftlicher und technischer Sicht erscheint es daher zweckmäßig, diese neue Variante im Rahmen einer vertieften Untersuchung planerisch zu bewerten. Da eine solche Änderung weitreichende Auswirkungen auf nahezu alle Gewerke hat – unter anderem auf Trassierung, Bauwerksausbildung, Entwässerung, Schallschutz und Schnittstellen zum Betrieb – ist eine interdisziplinäre Prüfung erforderlich. Diese Untersuchung geht über die vertraglich vereinbarte Planungsleistung hinaus und stellt eine zusätzliche Leistung dar, die bei Vertragsschluss im Jahr 2016 weder absehbar noch in ihrer Tragweite vorhersehbar war. Da eine Planungsbasis bereits vorhanden ist und ausschließlich davon Teile angepasst werden müssen, schließt sich ein Wechsel des AN aus technischer Sicht aus.
- 12.05.2025 97: Im Laufe des Planungsfortschritts des PfA 7.1 ergeben sich auf Grund einer detaillierten Planung und Erfahrungswerten aus anderen Projekten Anpassungen an dem Berechungsverfahren zur Setzungsermittlung. Daraus werden zusätzliche Leistungen erforderlich: Zum Zeitpunkt der Beauftragung wurde ein Berechnungsverfahren gewählt, welches den damaligen Regeln der Technik entsprochen hat. Parallel zur Planung wurden ein verbessertes Berechnungsverfahren entwickelt. Die Herangehensweise des neue Berechnungsverfahren enthält konkrete Handlungsempfehlungen für Doppelröhrentunnel. Außerdem können die Ergebnisse auf die Gebäudebewertung angewand werden. Dies ist durch von der ursprünglichen Berechnugweise nicht abgedeckt. Somit wird das Risiko durch den Tunnelvortrieb minimiert. Der oben genannte Sachverhalt war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahr 2016 nicht absehbar, da die Planung noch nicht so weit fortgeschritten war. Da eine Planungsbasis bereits vorhanden ist und ausschließlich davon Teile angepasst werden müssen, schließt sich ein Wechsel des AN aus technischer Sicht aus. Im Hinblick darauf, dass der Planer bereits eine weit fortgeschrittene Planung erstellt hat und ein neuer AN zunächst diesen Wissensstand erlangen müsste, wäre der Wechsel des AN mit hohen Zusatzkosten und zeitlichem Verzug verbunden. 98: Die Planungsphase des PfA 7.1 erstreckt sich mittlerweile über einen Zeitraum von neun Jahren. Inzwischen wurden die vertraglich vereinbarten Fristen zur Leistungserbringung überschritten. Angesichts kontinuierlich steigender Betriebskosten, anhaltender Inflation und dynamischer Marktveränderungen ist es nachvollziehbar, dass die im Jahr 2016 vereinbarten Stundensätze heute keine kostendeckende Grundlage mehr bieten. Eine faire Anpassung schützt die Stabilität der Zusammenarbeit und vermeidet Leistungseinbußen durch wirtschaftlichen Druck. Zur Abbildung der allgemeinen Lohnkostenentwicklung wurde daher eine jährliche Fortschreibung der Stundensätze auf Basis des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indexes für Architektur- und Ingenieurdienstleistungen vereinbart. Diese Stundensätze gelten dann für etwaige zusätzliche Leistungen. Der oben skizzierte Sachverhalt war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahr 2016 nicht absehbar, da sich das Projekt damals noch in einem frühen Planungsstadium befand. 99: Im Zuge des fortschreitenden Planungsstands des PfA 7.1 wurde die Notwendigkeit einer vertieften Bewertung jener Flächen deutlich, auf denen Umwelt- und Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden sollen. Besonders für die vorgezogenen CEFMaßnahmen ist eine kurzfristige Prüfung der Eignung der vorgesehenen Grundstücke erforderlich. Im Rahmen dieser Prüfung ist festzustellen, ob ober- oder unterirdische Leitungen die betroffenen Flächen queren. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sämtliche Leitungseigentümer zu kontaktieren und für alle relevanten Grundstücke entsprechende Leitungsinformationen einzuholen. Sofern Leitungen vorhanden sind, sind mögliche Konflikte mit den geplanten Umweltmaßnahmen fachlich zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Analyse sind strukturiert zusammenzufassen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der oben genannte Sachverhalt war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahr 2016 nicht absehbar, da die Planung noch nicht so weit fortgeschritten war. Da eine Planungsbasis bereits vorhanden ist und ausschließlich davon Teile angepasst werden müssen, schließt sich ein Wechsel des AN aus technischer Sicht aus. Im Hinblick darauf, dass der Planer bereits eine weit fortgeschrittene Planung erstellt hat und ein neuer AN zunächst diesen Wissensstand erlangen müsste, wäre der Wechsel des AN mit hohen Zusatzkosten und zeitlichem Verzug verbunden. aktuell
- 20.02.2025 AO 96 Im Zuge der fortschreitenden und detaillierten Planung wurden im Planungsgebiet Bereiche identifiziert, die eine weitergehende Untersuchung des Baugrundes im Rahmen eines zweiten Erkundungsprogramms (2. EKP) erfordern. Diese vertiefte Analyse ist notwendig, um die Tragwerksplanung der jeweiligen Bauwerke optimal an die spezifischen Baugrundverhältnisse anzupassen. Hierfür sind sowohl das Baugrundgutachten des Bodengutachters als auch das tunnelbautechnische Gutachten erforderlich. Beide Gutachten wurden im Januar 2025 an den Auftragnehmer (AN) übergeben. Der AN hat nun die Aufgabe, diese Gutachten eingehend zu analysieren, die Ergebnisse mit den Erkenntnissen des ersten Erkundungsprogramms (1. EKP) abzugleichen und die daraus resultierenden Anpassungen sowie notwendigen Umplanungen zu ermitteln. Anschließend müssen die erarbeiteten Erkenntnisse in die Planungsunterlagen sowie in die BIM-Planung integriert werden. Diese Erfordernisse wurden erst im Zuge der vertieften Planung ersichtlich und konnten daher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 2016 nicht berücksichtigt werden. Der AN hat bereits eine nahezu vollständige Entwurfsplanung erarbeitet. Programme und Modelle können wiederverwendet werden und müssen verglichen werden. Dadurch schließt sich ein Wechsel des AN´s aus. Im Hinblick darauf, dass der Planer bereits eine weit fortgeschrittene Planung erstellt hat und ein neuer AN zunächst diesen Wissensstand erlangen müsste, sowie ein vollständiges BIM Modell erstellt werden müsste, wäre der Wechsel des AN mit hohen Zusatzkosten und zeitlichem Verzug verbunden.
- 09.09.2024 Auch in TED EU publiziert
- 06.09.2024 088 Aufgrund eines unvorhersehbaren, parallellaufenden Projekts am Knotenpunkt Offenburg, ergibt sich eine neue zu berücksichtigende Planungsgrundlage. Dies begründet sich in den wechselnden Zuscheidungen der betrieblichen Zuordnung der Betriebsstellen zwischen Appenweier und Offenburg Pbf und Offenburg Gbf. Um sicherzustellen, dass die technischen und betrieblichen Anforderungen des komplexen Knotens Offenburg erfüllt werden, ist eine abgestimmte Planung zwingend erforderlich. Die Planung des parallellaufenden Projekts erfolgt im Gauß-Krüger-Koordinatensystem. Die Planung des Abschnittes PfA 7.1 erfolgt im Koordinatensystem DBRef. Aufgrund dessen ist es erforderlich, die übergebenen Planungsdaten in DBRef umzuwandeln. Dieser Aufwand konnte zum Zeitpunkt der Vertragsschließung nicht abgesehen werden, da sich die Projekte, auf Grund von unterschiedlichen Anforderungen und Planungsstarts, nicht valide synchronisieren lassen. Im Hinblick darauf, dass der Planer bereits eine weit fortgeschrittene Planung erarbeitet hat und die Leistung nur in Absprache mit weiteren, bereits bekannten Planern erfolgen muss, wäre der Wechsel des AN´s mit hohen Zusatzkosten verbunden und würde das Projekt in erheblichen zeitlichen Verzug bringen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 333 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →