AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.04.2026 13:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/65bb364c-a9e2-4e26-9b4c-7ab0aecfc188/

RV Lieferung von Kompakttrafostationen (Baukörper)

Notice-ID: 65bb364c-a9e2-4e26-9b4c-7ab0aecfc188 · Procedure-ID: 0c565c28-4048-4aee-878e-e2700d4de56e

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Stammdaten

Auftraggeber
Netzgesellschaft Potsdam GmbH, Potsdam
Veröffentlicht
16.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
31160000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
6.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH plant die Ausschreibung eines 3-jährigen Rahmenvertrages (+ opt. Verlängerung um 1 Jahr) für die Lieferung von Betonkörper für SF6-freie Schaltanlagen sowie begehbare und nichtbegehbare Trafostationen mit ein bzw. zwei Transformatoren. Im Detail bedeutet das die Herstellung, Lieferung und Montage einer kompakten Trafostation / Baukörper, die Herstellung und Montage aller durch den Auftraggeber bereitgestellten Komponenten innerhalb des Baukörpers (Trafo, MS - Schaltanlage, NS - Verteilung, Fernwirkanlage etc.) und die Herstellung der Kabelverbindung zwischen Fernwirkanlage und MS-Schaltanlage (gemäß Anlage 3) mit Anschluss an die Klemmen.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).