AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausschreibung zur Unterstützung der Vorbereitung für die Ausschreibung und Vergabe des neuen KIS am Klinikum Stuttgart. Ablösung von IS-H und i.s.h.med
Stammdaten
- Auftraggeber
- Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR, Stuttgart
- Veröffentlicht
- 26.08.2024
- Frist (Submission)
- 16.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72222000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 250.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
In vielen Bereichen des Klinikum Stuttgart wird derzeit mit den Modulen IS-H und i.s.h.med gearbeitet. Da diese zum Jahr 2030 abgekündigt wurden, bedarf es einer Ablösung hierfür. Um die umfangreichen Prozesse, die aktuell mit den beiden Modulen abgebildet werden, in der Ausschreibung künftig erfolgreiche abzubilden, benötigen wir eine Ausschreibungsbegleitung bzw. Ausschreibungsleitung, welche uns mit entsprechender fachlicher Expertise in dem Gebiet unterstützen und beraten kann. Die KIS-Strategie wird vorab intern festgelegt und zu Beginn der Zusammenarbeit besprochen. Die S4 HANA-Migration ist nicht Bestandteil des Projekts. Von der Abkündigung der beiden SAP-Module ISH und ish.med zu 2030 sind deutschlandweit viele große Kliniken, darunter auch viele Unikliniken betroffen. Da es auf dem deutschen Markt nur eine geringe Anzahl an möglichen neuen KIS-Anbietern gibt, die für uns und die anderen Kliniken in Frage kommen, steht das Projekt unter enormen zeitlichem Druck.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 12 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 85 Tage
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.09.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.