AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/65bfb265-8013-4fc3-a8b7-edf15191e149) · Abgerufen am 13.08.2026 09:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/65bfb265-8013-4fc3-a8b7-edf15191e149/

Entsorgung und Verwertung schadstoffhaltiger Abfälle

Notice-ID: 65bfb265-8013-4fc3-a8b7-edf15191e149 · Procedure-ID: 38dd0417-c6d4-4bd4-9add-b78ba5037f72

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Stammdaten

Auftraggeber
Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg
Veröffentlicht
16.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90520000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Zuschlagswert
389.119 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Einzelleistungen • Abholung der schadstoffhaltigen Abfälle bei einem zentralen Sonderabfall-Zwischenlager unter Einhaltung der Vorgaben des Betreibers des Schadstoffzwischenlagers. • Entsorgung bzw. Verwertung der schadstoffhaltigen Abfälle unter Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen (u. a. SAbfVO Baden-Württemberg) Menge 250 – 290 Mg/ a (Auswertungsgröße ca. 264 Mg/ a)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
04.09.2025
Zuschlagsentscheidung
25.08.2025
Angebotsspanne
389.119 – 389.119 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).