AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Landschaftsbauarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat, München
- Veröffentlicht
- 05.07.2024
- Frist (Submission)
- 14.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45112700 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 450.049 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Landschaftsbauarbeiten für die Freianlagen einer Schulpavillonanlage Die wesentlichen zu erbringenden Leistungen sind: - etwa 3.200 m² Bewuchsfläche Rasen einfräsen - etwa 700 m³ Oberboden abtragen - etwa 1.100 m³ Unterboden abtragen - etwa 150 m Baumschutzzaun Holz herstellen - etwa 250 m Bauzaun herstellen - etwa 700 m² Asphaltbelag abbrechen - etwa 3.400 m² Geländefläche planieren - etwa 28 m Fassadenrinne herstellen - etwa 3 St Punktabläufe herstellen - etwa 50 m Sickerleitung herstellen - etwa 550 m3 frostsichern Kiessand einbauen - etwa 60 m Einfassung mit Kleinsteinpflasterzeilen herstellen - etwa 400 m Einfassung mit Betonpflasterzeilen herstellen - etwa 600 m2 Belag mit Betonpflaster-Mehrstein herstellen - etwa 750 m² Belag mit Asphalt-Tragdeckschicht herstellen - etwa 110 m² Schotterrasen herstellen - etwa 12 Stück Hochbeete mit Betonschachtringen herstellen - etwa 8 m² Gitterroste mit Rahmen einbauen - 36 Stück Gartentische und Hockerbänke einbauen - 12 Stück Sonnenschirm mit Bodenhülsen einbauen - 2 Stück Jugendtore aufstellen - 9 Stück Bäume pflanzen - etwa 2.400 m² Ansaatflächen herstellen - etwa 220 m² Pflanzungen herstellen - Fertigstellungspflege und 2-jährige Entwicklungspflege für Grünflächen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 07.10.2024
- Ende
- 30.04.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 90 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.