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Umbau und Modernisierung des Fachbereichs Ernährung am Beruflichen Schulzentrum Gunzenhausen
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen · Weißenburg · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Das Bauvorhaben Umbau und Modernisierung des Fachbereichs Ernährung am Beruflichen Schulzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen umfasst einen Erweiterungsbau sowie eine Sanierung von Teilen des Bestandsgebäudes. Ziel ist die Unterbringung aller Fachräume für Berufe der Hauswirtschaft, der Gastronomie, der Bäckerei und der Fleischerei. Die Baumaßnahme gliedert sich in folgende drei Teilbereiche: Errichtung eines Erweiterungsbaus für fachspezifischen Unterricht in Übergang an das Bestandsgebäude • Errichtung des Neubaus inkl. technischer Anlagen • Anbindung an den Bestand Sanierung des Südflügels UG und EG • Anpassungen der Raumaufteilung auf den neuen Bedarf • Brandschutztechnische Ertüchtigung der Zwischendecken • Rückbau von Schadstoffbelasteten Rohrleitungen • Erneuerung des Heizsystems • Einbau dezentrale Lüftungsgeräte in Unterrichtsräumen • Erneuerung elektrischer Anlagen (Einbau einer neuen Unterverteilung, Erneuerung der Beleuchtung; Erneuerung der Verkabelung im Umbaubereich) Sanierung des Nordflügels EG und OG 1 • Anpassungen der Raumaufteilung auf den neuen Bedarf: Nach Vorgaben der Nutzung wird im Erdgeschoss eine Hygieneschleuse mit Umkleiden und Sanitärräumen im Anschluss an den Neubau eingerichtet. • Erweiterung und Anpassung von Wasser und Abwasserleitungen • Brandschutztechnische Ertüchtigung der Zwischendecken • Erneuerung des Heizsystems • Einbau dezentrale Lüftungsgeräte in Unterrichtsräumen • Erneuerung elektrischer Anlagen (Einbau einer neuen Unterverteilung, Erneuerung der Beleuchtung; Erneuerung der Verkabelung im Umbaubereich)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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100 % Preis 100 %Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
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Verfahrensverlauf
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Auftragnehmer Obel Natursteine GmbH1 Veröffentlichung
- 17.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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