AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 22:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/65e62611-a04c-4f4e-a773-27262a6655fd/

Nutzungsspezifische Anlagen - NTW-Einrichtungen

Notice-ID: 65e62611-a04c-4f4e-a773-27262a6655fd · Procedure-ID: 8df5cfba-f5ab-4e31-8854-5b313f4f96f5

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement, Hannover
Veröffentlicht
10.06.2026
Frist (Submission)
30.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39180000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Am Gymnasium Herschelschule in Hannover erfolgt die Weiterentwicklung des Schulstandortes durch bauliche Ergänzungen und Modernisierungen im Bestand. Ziel der Maßnahme ist die Anpassung an ein modernes pädagogisches Konzept sowie die Schaffung zeitgemäßer Lernumgebungen für die naturwissenschaftlichen Fachbereiche Biologie, Chemie und Physik. Das Gebäude ist mehrgeschossig aufgebaut und umfasst Untergeschoss-/Kriechkellerbereiche, ein Erdgeschoss sowie Obergeschosse mit entsprechender Nutzung. Die naturwissenschaftlichen Fachräume befinden sich überwiegend im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.11.2026
Ende
17.09.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nieders. beim Nieders. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr u. Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).