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Vergabe Objektplanung nach GWB und VgV „Sanierung Bürgerhaus Seelbach“
Gemeinde Seelbach · Seelbach · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergabe Objektplanung nach GWB und VgV „Sanierung Bürgerhaus Seelbach“🏆 wwg-Architekten · Biberach
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: wwg-Architekten. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Gemeinde Seelbach beabsichtigt das 1980/1981 errichtete Bürgerhaus im Klostergarten umfassend zu sanieren. In diesem Zuge soll die bestehende Vereinstheke ausgebaut und ertüchtigt werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, ein Büro / eine Bürogemeinschaft zu beauftragen, welche/s eine hochwertige Planungs- und Bauqualität verspricht. Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden die LPHs 1 bis 4 beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt die Beauftragung der Grundleistungen der LPHs 5 bis 9. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Das Bürgerhaus liegt im förmlichen festgelegten Sanierungsgebiet „Seelbach Ortsmitte". Adresse: Marktstraße 6, 77960 Seelbach
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Architektonischer Ansatz / Herangehensweise Sanierung 30 Pkt.Qualität
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Verfügbarkeit vor Ort 15 Pkt.Qualität
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Darstellung des vorgesehenen Projektablaufs 15 Pkt.Qualität
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Konzeption und Funktionalität der Vereinstheke 10 Pkt.Qualität
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Vorstellung und Darstellung des Projektteams 10 Pkt.Qualität
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Nachhaltigkeit / Umgang mit Materialien 10 Pkt.Qualität
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verbindliche Honorarparameter 10 Pkt.Kosten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2: Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Satz 1: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/ Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Preiseinschätzung
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