Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
Mehr Details
Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle Rahmenvertrag
Geändert: Korrektur der Umsatzsteuer-ID

Vergabe Objektplanung nach GWB und VgV „Sanierung Bürgerhaus Seelbach“

Gemeinde Seelbach · Seelbach · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

🎯 Persönlicher Treffer-Check

Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Baden-Württemberg passen zu Ihrem Unternehmen?

30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.

Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten

14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Vergabe Objektplanung nach GWB und VgV „Sanierung Bürgerhaus Seelbach“
    🏆 wwg-Architekten · Biberach
Auftragnehmer
  • wwg-Architekten · Biberach
👥 Eingegangene Angebote 3
📅 Zuschlagsdatum 27.06.2024

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: wwg-Architekten. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Die Gemeinde Seelbach beabsichtigt das 1980/1981 errichtete Bürgerhaus im Klostergarten umfassend zu sanieren. In diesem Zuge soll die bestehende Vereinstheke ausgebaut und ertüchtigt werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, ein Büro / eine Bürogemeinschaft zu beauftragen, welche/s eine hochwertige Planungs- und Bauqualität verspricht. Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden die LPHs 1 bis 4 beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt die Beauftragung der Grundleistungen der LPHs 5 bis 9. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Das Bürgerhaus liegt im förmlichen festgelegten Sanierungsgebiet „Seelbach Ortsmitte". Adresse: Marktstraße 6, 77960 Seelbach

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

3 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Vergabe Objektplanung nach GWB und VgV „Sanierung Bürgerhaus Seelbach“
  • Architektonischer Ansatz / Herangehensweise Sanierung 30 Pkt.
    Qualität
  • Verfügbarkeit vor Ort 15 Pkt.
    Qualität
  • Darstellung des vorgesehenen Projektablaufs 15 Pkt.
    Qualität
  • Konzeption und Funktionalität der Vereinstheke 10 Pkt.
    Qualität
  • Vorstellung und Darstellung des Projektteams 10 Pkt.
    Qualität
  • Nachhaltigkeit / Umgang mit Materialien 10 Pkt.
    Qualität
  • verbindliche Honorarparameter 10 Pkt.
    Kosten

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2: Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Satz 1: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/ Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verwandte Bekanntmachungen

📅 .ics

Weitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer wwg-Architekten

    2 Veröffentlichungen

    Nächste Ausschreibung bei Gemeinde Seelbach nicht verpassen?

    Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.

    Watchlist buchen →

Preiseinschätzung

Basierend auf 6.237 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 146.155 €
Median 414.119 €
Oberes Quartil 1.093.118 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Gemeinde Seelbach · Seelbach

kohlmann@seelbach-online.de
+49 7823-949440

Stammdaten
Vergabenummer OG05-242
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Gemeinde Seelbach
Standort Seelbach, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 28.06.2024
CPV-Code 71240000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Angebote 3
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,0) (?)
Erfüllungsort Ortenaukreis
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
wwg-Architekten · Biberach

Auftragnehmer (?)
wwg-Architekten
Vertrag 27.06.2024

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 246.080 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 99.597 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/), Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →