AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E23434695) · Abgerufen am 26.08.2026 16:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/66141b82-f8d9-4b98-a0d9-ff3ca2eee10f/

Grüngut häckseln im Entsorgungszentrum Heidenheim

Notice-ID: 66141b82-f8d9-4b98-a0d9-ff3ca2eee10f · Procedure-ID: c5da46f9-f515-4ffa-b745-83b1d21b58be

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim, Heidenheim
Veröffentlicht
11.02.2026
Frist (Submission)
18.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77110000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätzter Wert
300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das bereitgestellte Grüngut soll mindestens 1-mal im Monat auf dem Hof des Entsorgungszentrums Mergelstetten in der Zoeppritzstraße 100 gehäckselt werden. Der Häckseler/Shredder soll mit einem geeigneten Fahrzeug beschickt werden. Das gehäckselte Material, in Form einer Dreiecksmiete, darf die maximale Länge von 300 mm nicht übersteigen. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind die durchzuführenden Häckselarbeiten kurzfristig (binnen max. 5 Tagen) auszuführen. Der Auftragnehmer hat in eigener Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Maschinen reibungslos betrieben werden können.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
75 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim, Heidenheim

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).