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Rohbauarbeiten
Stadt Karlsruhe Tiefbauamt · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRohbauarbeitengesch. 3.341.933 €🏆 MOSER GmbH & Co. KG · Baden-Baden
- MOSER GmbH & Co. KG · Baden-Baden
Bieter-Übersicht: 14 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Stadt Karlsruhe vertreten durch das Tiefbauamt Karlsruhe erstellt den Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes. Der Neubau wird auf dem Betriebsgelände des Klärwerks Karlsruhe errichtet und führt zukünftig die bislang auf der Liegenschaft getrennten Labor- und Betriebsgebäude unter einem Dach zusammen. Für das Objekt ist ein Baufeld entlang der bestehenden Hauptzufahrt zum Klärwerk und anschließend an die Straße -An der Wässerung- zentral auf der Westseite des Klärwerkgeländes vorgesehen. In Ensemble mit dem zweigeschossigen Torgebäude entsteht eine Torsituation, welche der Funktion einer Hauptzufahrt und einer Kontrollstelle in besonderem Maß gerecht wird. Über bzw. um das Baufeld verlaufen erdverlegt Ver- und Entsorgungsleitungen, die im Zuge von vorbereitenden Infrastrukturmaßnahmen neu geordnet und umverlegt werden. Nördlich, gegenüber der Zufahrtsstraße werden zentrale Parkplätze für die Mitarbeiter-/innen, einige mit E-Ladestationen, neu geschaffen werden. Das Labor- und Verwaltungsgebäude ist als dreibündiger Gebäuderiegel mit einer im Westen quer angeschlossenen Haupterschließungsachse und Verwaltungsspange konzipiert. Die Längsseiten des Gebäudes mit den Hauptarbeitsbereichen orientieren sich nach Norden und Süden. Die Nutzungen werden auf insgesamt 3 Vollgeschossen sowie einem zur Ostseite eingerückten Technikaufbau aufgeteilt. Die Außenabmessungen betragen ca. 56,00 x 25,00 m. Das Gebäude liegt innerhalb der Einfriedung der Gesamtliegenschaft mit einem Gitterelementzaun und unterliegt Sicherheitsanforderungen gemäß Kritis-Anforderungen. Aufgrund von Hochwassergefährdungen und hoch anstehenden Grundwasserständen wird das Gebäude erhöht auf dem bestehenden Gelände aufgestellt und auf eine Unterkellerung verzichtet. Es sind folgende Nutzungen vorgesehen: Im Erdgeschoss befindet sich der öffentlichen Zugang zum Gebäude mit den vertikalen Erschließungen per Treppe und Aufzug mit Pfortenraum. Daran schließt die Nutzungseinheit Labor mit Büros, Serviceräu
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
niedrigster Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 170 Tage nach Fristende
Auftragnehmer MOSER GmbH & Co. KGZuschlagswert 3.341.933 €1 Veröffentlichung
- 17.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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