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Rahmenvertrag für die Brandschutzplanung von reproduzierbaren Feuerwehrhäusern für Freiwillige Feuerwehren im Land Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Bau · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvertrag für die Brandschutzplanung von reproduzierbaren Feuerwehrhäusern für Freiwillige Feuerwehren im Land Mecklenburg-VorpommernRahmen 578.946 €🏆 Ingenieurbüro Löwenberg GmbH · Hennef
- Ingenieurbüro Löwenberg GmbH · Hennef Kleines Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte die Städte und Gemeinden des Landes beim Bau von Feuerwehrhäusern für Freiwillige Feuerwehren unterstützen. Ein noch zu beauftragendes Bauunternehmen soll gemeinsam mit einem bereits beauftragten Objektplaner zwei Varianten von Feuerwehrhäusern – Langhaus und Kompakthaus – schlüsselfertig planen und errichten (ggfs. mit Nachunternehmern). Um diesen Planungsprozess im Bereich der Brandschutzplanung zu unterstützen, soll der Bieter ein Brandschutzkonzept für die beiden Varianten erstellen und bei der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Gebäude mitwirken. Beauftragt werden sollen die LPH 1-5 gem. AHO 17 zur Erstellung der abrufreifen Gebäude sowie Leistungen beim Abruf der Gebäude durch die Gemeinden. Es ist beabsichtigt, dass das Land das Vergabeverfahren durchführt und die Städte und Gemeinden nach Zuschlagserteilung selbstständig entscheiden können, ob sie die Leistungen des bezuschlagten Bieters entsprechend den im Vergabeverfahren festgelegten Bedingungen in Anspruch nehmen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Markt-Neuheit
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebot Abruf 800 Pkt.Preis
Für die bei Abruf durch die Gemeinden zu erbringenden Leistungen ist ein Pauschalhonorar je Abruf anzubieten. Es ist dabei ein einheitlicher Preis für alle Gebäudevarianten anzugeben (keine Unterscheidung nach Lang- oder Kompaktvariante). Es wird die vom Bieter angegebene Bruttosumme gewertet und damit die vom Auf-traggeber zu tragende Umsatzsteuer, unabhängig der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld.
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Herstellung Abrufreife 200 Pkt.Preis
Bewertet wird der Preis für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 samt Nebenkosten und Zuschlägen/Nachlässen zur Herstellung der Abrufreife. Es ist jeweils ein Angebot für die Kompakt- und die Langvariante einzureichen. Für die Bewertung werden beide Angebotssummen addiert. Es wird jeweils die vom Bieter angegebene Bruttosumme einbezogen und damit die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, unabhängig der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzuläs sig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 62 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurbüro Löwenberg GmbH1 Veröffentlichung
- 02.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.382 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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