AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/667bca1e-ad08-42bb-88b3-0b269201615e) · Abgerufen am 13.08.2026 22:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/667bca1e-ad08-42bb-88b3-0b269201615e/

Generalplanung für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes

Notice-ID: 667bca1e-ad08-42bb-88b3-0b269201615e · Procedure-ID: 5f87e236-59af-4b67-a103-86ff0f6598d3

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserverband Südharz, Sangerhausen
Veröffentlicht
04.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Wasserverband „Südharz“ beabsichtigt auf seinem Grundstück in der Lengefelder Straße 2 die Errichtung eines modernen, barrierefreien und energieeffizienten Bürogebäudes. Das vorhandene Grundstück ist erschlossen, gut erreichbar und bietet sich für eine solche Bebauung an. Da diese Maßnahme für den Wasserverband „Südharz“ ein Großprojekt darstellt und sich u. A. durch die Dauer, Komplexität, die Vielzahl der Beteiligten von den sonstigen Regelprojekten des Wasserverbandes unterscheidet, soll die Realisierung der Planung und Projektsteuerung an einen externen Leistungsträger vergeben werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2024
Ende
31.10.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).