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Beförderung von Kindern und Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting - Interimsvergabe
Landkreis Altötting · Altötting · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Der Landkreis Altötting ist als Schulaufwandsträger der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting zuständig für die Schülerbeförderung gem. Art. 1 und Art. 3 Abs. 4 BaySchFG und § 1 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 SchBefV. Der Landkreis Altötting umfasst 24 Gemeinden. Zu befördern sind Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 zum Schulstandort in Neuötting und Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 2 zur Außenstelle in Burghausen. Der Landkreis Altötting hat im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV die Beförderung der Kinder und Schüler für den Zeitraum von September 2024 bis Juli 2025 vorübergehend vergeben (Interimsvergabe).
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV: Die Sachzwänge ergeben sich aus der Sicherstellung der Beförderung (Daseinsvorsorge) zum 10.09.2024, dem vorangegangenen teilweisen ergebnislosen offenen Verfahren sowie der Brisanz in Hinblick auf die Verfahrensfristen. Die Umstände hierfür konnten weder vorausgesehen werden, noch durch den Auftraggeber beeinflusst werden, sodass diese ihm nicht zuzurechnen sind. Eine Verletzung des Wettbewerbsgebots gem. § 97 Abs. 1 GWB durch die Interimsvergabe wird nicht angenommen, da im Rahmen des vorangegangenen offenen Verfahrens bereits größtmöglicher Wettbewerb hergestellt wurde und nun im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb grds. sämtliche dem Auftraggeber bekannte Unternehmen aufgefordert wurden. Es wurde darauf geachtet, dass der Interimszeitraum so kurz wie möglich gefasst ist. Parallel zum Abschluss dieser Interimsvergabe wird das offene Verfahren für den Vertragszeitraum 01.08.2025 bis längstens 31.07.2028 (bzw. 31.07.2030) vorbereitet.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (2) Fahrservice Pelzberger · Omnibus Hans Wengler e. Kfm.Zuschlagswert 164.101 €1 Veröffentlichung
- 14.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 45 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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