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Weiterbetrieb von "DEFAS" und "MoBY" (als App und im Web) - Mobilitätsplattform Bayern
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenWeiterbetrieb von „DEFAS“ und „MoBY“ (als App und im Web) – Mobilitätsplattform Bayern🏆 Mentz GmbH · München
- Mentz GmbH · München
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die BEG betreibt im Auftrag des Freistaats Bayern bzw. des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) DEFAS („Durchgängiges elektronisches Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungssystem“). DEFAS ist das Hintergrundsystem der Mobilitätsplattform Bayern. Ausschreibungsgegenstand ist der Betrieb der Mobilitätsplattform Bayern mit DEFAS und MoBY anhand der bestehenden und von der BEG erstandenen Softwarelösungen der MENTZ GmbH sowie das Hosting der betreffenden Programme, Daten, Datenströme und Schnittstellen. Von dem erfolgreichen Bieter wird ausdrücklich nicht der softwaretechnische Aufbau eines neuen Systems DEFAS gefordert, da dies im Hinblick auf den aktuellen Umfang von DEFAS mit seiner Vielzahl an datenliefernden und datenabnehmenden Partnern weder aus wirtschaftlicher noch aus betrieblicher bzw. qualitativer Perspektive eine sinnvolle Option darstellen würde.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 Pkt.
Wertungspreis
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Qualität 20 Pkt.
Betriebskonzept
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Qualität 20 Pkt.
Angebotsqualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags gemäß § 135 Abs. 2 GWB wird hingewiesen. Dieser hat den folgenden Wortlaut: "(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 105 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Mentz GmbH1 Veröffentlichung
- 25.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 19 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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