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2. Eigenerklärung, dass für den Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft keine Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB vorliegen (Formgebundene Anlage Bewerbungsbogen)
3. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nicht möglich. Falls sich eine Bewerbergemeinschaft bewirbt, ist eine Erklärung einzureichen, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle, die gesamtschuldnerische Haftung der Bewerbergemeinschaft sowie der bevollmächtigte Vertreter Bewerbergemeinschaft ergeben. (Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung)
4. ggf. Nachunternehmereinsatzerklärung
Falls der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Nachunternehmen einsetzen wird, muss vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft erklärt werden, welcher Nachunternehmer für welche Leistung eingesetzt wird. (Formgebundene Anlage Nachunternehmereinsatzerklärung)
5. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Falls der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Nachunternehmen einsetzen wird, muss vom jeweils einzusetzenden Nachunternehmer erklärt werden, welche Leistung er erbringt, dass er die technischen, personellen und wirtschaftlichen Mittel zur vertragsgerechten Erbringung der Leistung zur Verfügung steht, die Eignungsleihe erklärt wird (sofern einschlägig) und dass beim Nachunternehmer keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. (Formgebundene Anlage Nachunternehmerverpflichtungserklärung)