20FEI45357 - Ausbau Troisdorf - Bonn-Oberkassel OLA Nord Los 10.003
FEI - Beschaffung Infrastruktur · Berlin · Berlin
Beschreibung
S13 - 3/4-gleisiger Ausbau Troisdorf - Bonn-Oberkassel OLA Nord Los 10.003
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauarbeiten im Rahmen des S13-Projekts zum 3/4-gleisigen Ausbau Troisdorf - Bonn-Oberkassel, Los 10.003.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
3 Veröffentlichungen
- 07.11.2025 MKA 042 Durch die bauliche Erweiterung der Brücke A560 wird der Abbruch der südlichen Widerlager erforderlich. Um die notwendige Baufreiheit zu gewährleisten muss der temporäre Rückbau und anschließende Wiederaufbau der Oberleitungsanlage in diesem Bereich erfolgen. Die Leistungen umfassen den Rückbau von ca. 300 m Kettenwerk auf zwei Gleisen, die provisorische Abfangung auf Bestandsmasten, die Demontage von zwei OLA-Masten und einem Signalmast sowie den Wiederaufbau der Anlagen in Ursprungslage. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Alle OLA-Arbeiten einschl. der zugehörigen Planungsleistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen zur Sicherstellung der Baufeldfreimachung müssen hierbei im Rahmen der übrigen OLA-Arbeiten durch den AN erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese Arbeiten getrennt von den übrigen Arbeiten an einen anderen AN zu vergeben. aktuell
- 28.05.2025 MKA 032 Die Gründungsarbeiten im PFA 5 können aufgrund von Betonsohlen, Schotterabfangungen/Verbauten und Felsbrocken nur mit erheblichem Mehraufwand ausgeführt werden. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen umfassen das händische Wegstemmen von Betonsohlen, das Abbrennen von Spunddielen und Verbauten, sowie die notwendigen Rückbauarbeiten an Kabeltrögen & den darin enthaltenen Kabeln. Die betreffenden Hindernisse im Boden sowie die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die zusätzlichen Leistungen im Zuge der Gründungsarbeiten müssen parallel zu den übrigen Arbeiten erfolgen. Eine Trennung von den übrigen Gründungsarbeiten ist technisch nicht möglich. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 27.05.2025 MKA 023 Im Bereich der Signalbrücken bei km 81,571 und 81,792 soll zusätzlich zu den Angaben der Tragseilhöhen und -lagen eine Variantenuntersuchung bezüglich der Anordnung von zusätzlichen Vorsignalwiederholern in dem betroffenen Bereich erfolgen. Die ursprünglich geplanten Kettenwerksverläufe müssen an die noch zu treffende Neuanordnung von Signalbrücken angepasst werden. Alle OLA-Arbeiten in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN zu erbringen. Neben den eigentlichen Bauarbeiten ist hierbei parallel stets auch die erforderliche Planung zu erbringen. Die zusätzliche Variantenuntersuchung muss hierbei im Rahmen der übrigen Planungsleistungen durch den AN erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese Untersuchungen getrennt von der übrigen Planung an einen anderen AN zu vergeben. MKA 026 Die beiden Streckentrennungen bei km 1,55 (Strecke 2695) und km 82,28 (Strecke 2324) sollen aufgrund neuer signal-technischer Anforderungen verschoben werden. Die Einspeisepunkte der Speiseleitung sind ebenfalls zu verlegen.Für die betreffenden Änderungen soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Alle OLA-Arbeiten in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN zu erbringen. Neben den eigentlichen Bauarbeiten ist hierbei parallel stets auch die erforderliche Planung zu erbringen. Die zusätzliche Machbarkeitsuntersuchung muss hierbei im Rahmen der übrigen Planungsleistungen durch den AN erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese Untersuchungen getrennt von der übrigen Planung an einen anderen AN zu vergeben. MKA 29 Der Umbau der OLA in Teilmaßnahme M1 muss zunächst auf Basis der alten Gleislage erfolgen. Der Gleisbau erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Bauteile der OLA müssen nach Anschluss der Gleisarbeiten auf die dann finale Trassierung nochmals umgebaut werden. Alle OLA-Arbeiten in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN zu erbringen. Die Anpassung der OLA auf die finale Gleislage muss hierbei im Rahmen der übrigen OLA-Arbeiten durch den AN erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese Arbeiten getrennt von den übrigen Arbeiten an einen anderen AN zu vergeben. MKA 030 Im Zuge der Gleisbauarbeiten in Gleis 44 haben sich geringfügige Veränderungen in der Gleislage ergeben. Dies führt dazu, dass Mastvorderkanten und Ausleger nicht mehr zur Gleislage passen und die OLA-Ausleger im Bereich von Gleis 44 angepasst werden müssen. Es kommt deshalb zu Mehrkosten in Teilmaßnahme M2a. Alle OLA-Arbeiten in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN zu erbringen. Die Anpassung der OLA nach Abschluss der Gleisbauarbeiten muss hierbei im Rahmen der übrigen OLA-Arbeiten durch den AN erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese Arbeiten getrennt von den übrigen Arbeiten an einen anderen AN zu vergeben. MKA 031 Im Bf. Troisdorf muss in Gleis 5 eine zusätzliche Bauisolation eingebaut werden. Folgende Leistungen werden dazu erforderlich: Zusätzliche OLA-Kolonne / An- und Abtransporte von Geräten / Lieferung der Isolatoren Der AN Los 10.003 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandskosten fortgesetzt werden.
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