AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0619b7515-1899f97c229ac2cb) · Abgerufen am 06.10.2026 08:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/669cbe03-70d6-49ed-98d1-0acb6ce1bdfd/

Herstellung von Basishelikoptern nebst Ausrüstung sowie Unterstützungsleistungen für die Polizeifliegerstaffel Hessen und die Polizeihubschrauberstaffel Thüringen

Notice-ID: 669cbe03-70d6-49ed-98d1-0acb6ce1bdfd · Procedure-ID: e56524bc-5d6e-40c1-a655-af0b6c56e53e

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, dieses vertreten druch das Hessische Polizeipräsidium für Technik, Wiesbaden
Veröffentlicht
30.09.2026
Frist (Submission)
29.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
35600000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rahmen-Höchstwert
150.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Betriebsbereite Herstellung von mind. 6 luftfahrtrechtlich zugelassenen Basishelikoptern für den Polizeieinsatz - mind. 4 für das Land Hessen, mind. 2 für den Freistaat Thüringen - inkl. polizeilicher Sicherheitsausrüstung

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).