AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 01:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/66ea9eae-9c18-466b-bd9e-aeceeed1b2cd/

Neubau Grundschule Bechtolsheim

Notice-ID: 66ea9eae-9c18-466b-bd9e-aeceeed1b2cd · Procedure-ID: dc465768-00f9-4ce8-818b-d50b238f17db

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Alzey
Veröffentlicht
08.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421130 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
108.593 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Alzey-Land ist Trägerin der Grundschule in Bechtolsheim. Die Grundschule in Bechtolsheim muss räumlich auf eine zweizügige Grundschule erweitert werden. Für das Schulgebäude hat man sich nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für einen Neubau entschieden. Hier werden jetzt die Metallbau Innentüren und Fenster ausgeschrieben. Diese umfassen im Wesentlichen folgende Arbeiten: - 4 Stk. Aluminium Glas-Systemtrennwand / 2.600 x 2.800 mm - 3 Stk. Aluminium-Glas-Türelement / 3.870 x 2.850 mm - 1 Stk. Aluminium-Glas-Türelement / 2.245 x 2.800 mm - 10 Stk. Innenliegende Aluminiumfenster

Vertragslaufzeit

Beginn
13.10.2025
Ende
20.03.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gassert GmbH
Vertragsabschluss
19.05.2025
Zuschlagsentscheidung
06.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, -Vergabekammer -, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).