AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag über die Belieferung mit medizinischem Bedarf sowie sonstigem Sachbedarf für den Rettungsdienst
Stammdaten
- Auftraggeber
- Oberbergischer Kreis - Der Landrat - Amt 38, Gummersbach
- Veröffentlicht
- 11.04.2026
- Frist (Submission)
- 20.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 33140000 — Medizintechnik
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 934.557 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rahmen-Maximum
- 1.038.396 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Medizinisches Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst
Lose
6 Lose (max. 6 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Verbandsmaterial und Invasives
- Geschätzter Wert
- 353.043 €
Los 2 — MPG und Diagnostik
- Geschätzter Wert
- 102.762 €
Los 3 — Airway O2
- Geschätzter Wert
- 90.799 €
Los 4 — Decken und Laken
- Geschätzter Wert
- 136.801 €
Los 5 — Ersatzteile der Fa. Corpuls
- Geschätzter Wert
- 148.366 €
Los 6 — Ausstattung der Firma Weinmann
- Geschätzter Wert
- 102.785 €
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 72 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Oberbergischer Kreis - Der Landrat - Amt 38, Gummersbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).