AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.ausschreibungen.ls.brandenburg.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0e7b20e25-797096760ce396d2) · Abgerufen am 17.10.2026 20:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/67113fde-bb77-4c31-95b2-3ca490488065/

B 112, OU Frankfurt (Oder), 3. VA

Notice-ID: 67113fde-bb77-4c31-95b2-3ca490488065 · Procedure-ID: 9c0964e6-8228-4d1c-b124-cf0b2ef0a19a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Eberswalde, Hoppegarten
Veröffentlicht
02.10.2026
Frist (Submission)
03.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

1 Psch. Standsicherheitsnachweis 1 Psch. Ausführunszeichnungen 1300 m³ Baugrube herstellen 1700 m³ Stahlbeton herstellen, versch. Festigkeitsklassen 110 t Betonstahl einbauen 88 m² Natursteinverblendung herstellen 26 m Rohrgeländer Herstellen 112 m Füllstabgeländer herstellen 115 m² Anti-Graffiti-Beschichtung herstellen 290 m² Bauwerksabdichtung 1-lagig herstellen 26 m Böschungstreppe herstellen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2027
Ende
30.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).